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Wer wir sind

Der Verband für Menschen mit Körperbehinderung

Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK) ist eine Vereinigung von Menschen mit Körperbehinderung. Er hat seinen Sitz in Krautheim, wurde 1955 von Eduard Knoll gegründet und ist damit eine der ältesten Selbsthilfeorganisationen für Menschen mit Behinderung in Deutschland. Er hat über 25 000 Mitglieder und Förderer und ist vor Ort in über 100 Untergliederungen deutschlandweit organisiert.

 

Ziele

Seine Verbandsziele hat der BSK in seiner Satzung und in seinem „Sozialpolitischen Programm“ formuliert. Darin enthalten sind die folgenden Punkte:

  • Gleiche Lebenschancen statt Bedürftigkeitsprinzip
  • Chancengleichheit statt Chancengerechtigkeit
  • Belange behinderter Frauen sind besonders zu berücksichtigen
  • Selbstbestimmt die Globalisierung meistern und den Wohlfahrtsstaat gestalten
  • Selbstverständliche Teilhabe statt fremdbestimmter Stellvertretung
  • Bildung durch Vielfalt
  • Arbeit und Beschäftigung für behinderte Menschen fördern und sichern
  • Neue Formen der Arbeit für behinderte Menschen umsetzen und ausbauen
  • Vorrang von eigenständigem Wohnen für alle
  • Eigenständige Lebensführung durch Umsetzung des Persönlichen Budgets ermöglichen
  • Barrierefreier ÖPNV für mehr Lebensqualität
  • Barrierefreier Tourismus

Die Arbeit zum Schwerpunkt Barrierefreiheit ist hier noch einmal ausführlich dargelegt.

Interessenvertretung

Der BSK war von Beginn an immer bundespolitisch aktiv. 1990 hat der BSK den „Initiativkreis Gleichstellung Behinderter“ gegründet - ein verbandsübergreifendes Bündnis. Der Initiativkreis hat den "Düsseldorfer Appell" herausgegeben und 1994 eine Verfassungsänderung erreicht. Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes lautet seither: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ und ist auf diesen Initiativkreis zurückzuführen.

Der BSK ist ein beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales registrierter Behindertenverband, der zur Aufnahme und zum Abschluss von Zielvereinbarungen im Rahmen des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) berechtigt ist.

Der BSK vertritt die Interessen körperbehinderter Menschen bei Gesetzesinitiativen u.a. durch die Abgabe von Stellungnahmen und die Mitwirkung bei verbandsübergreifenden Gremien und Aktionsbündnissen. Dazu gehören u.a.:

  • Deutscher Behindertenrat (DBR)
  • Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband (DPWV)
  • Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe (BAGS)
  • Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit
  • Monitoringstelle für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beim Deutschen Institut für Menschenrechte
  • Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)

Unter maßgeblicher Beteiligung des BSK wurde erreicht, dass die „Fernbusrichtlinie“ (Personenbeförderungsgesetz) geändert wurde, damit Fernbusse in verschiedenen Abstufungen bis 2020 barrierefrei werden. Dazu erarbeitet der BSK derzeit zusammen mit Vertretern von Busherstellern, Buslinienbetreibern und zahlreichen weiteren Akteuren ein Lastenheft für die Anforderungen an einen barrierefreien Fernbus. Alle Informationen zu diesem Projekt finden sie hier.

Interessenvertretung vor Ort

Die Untergliederungen des BSK vertreten die Interessen ihrer Mitglieder und anderer behinderter Menschen auf vielfältige Weise in regionalen/kommunalen Bündnissen, Arbeitskreisen und Behindertenbeiräten. Im Mitgliedermagazin LEBEN & WEG, das viermal jährlich erscheint,  berichten die Untergliederungen regelmäßig über ihre Aktivitäten vor Ort.

Der BSK und die Politik

Um sich Gehör zu verschaffen, ist der Kontakt zur Politik wichtig. In regelmäßigen Abständen gibt es Gesprächs- und Diskussionsrunden (u.a. „BSK im Dialog“) mit Vertretern des BSK-Vorstands und der Politik wie z.B. der Behindertenbeauftragten der Bundesregierung und den behindertenpolitischen Sprechern der Bundestagsfraktionen. Seit 2010 gibt es eine BSK-Repräsentanz in Berlin, um einen besseren Kontakt zur Bundespolitik zu halten. 

Der BSK und die UN-Behindertenrechtskonvention

Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention oder kurz: UN-BRK) wurde 2006 von der UN-Generalversammlung in New York verabschiedet und trat 2008 nach der erforderlichen Anzahl von Ratifizierungen durch die Mitgliedsländer in Kraft. Die UN-BRK ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der Menschenrechte für die Lebenssituation behinderter Menschen konkretisiert, um ihnen die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Er verpflichtet die Staaten zur jeweiligen Umsetzung auf nationaler Ebene.

Dazu wurden bzw. werden in Deutschland auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene Aktionspläne zur Umsetzung der UN-BRK erstellt. An diesem Prozess, aber auch der Überwachung der tatsächlichen Umsetzung wirkt auch der BSK auf den verschiedenen Ebenen mit und geht als gutes Beispiel voran. Der BSK hat als einer der ersten Selbsthilfeverbände eine Selbstverpflichtungserklärung zur Umsetzung der UN-BRK in den eigenen Reihen erstellt. Der daraus resultierende Aktionsplan wird in regelmäßigen Abständen evaluiert und fortgeschrieben.

Hilfe und Beratung

Den Mitgliedern wird ein bundesweiter Beratungsservice angeboten, teils durch Mitarbeiter in der Geschäftsstelle, teils durch verschiedene Fachteams und Kooperationsanwälte zu verschiedensten sozialen und rechtlichen Themen. Auch die Untergliederungen vor Ort haben häufig ein entsprechendes Beratungsangebot.

2011 bekam der BSK als erster Behindertenselbsthilfeverband die Anerkennung als Antidiskriminierungsverband, d.h. der BSK hat nun die Möglichkeit, in Diskriminierungsfragen zu beraten und ggf. zu klagen. 

Information

Das Verbandsmagazin „Leben und Weg“, erscheint – zusammen mit seinen Vorgängerversionen – seit 1958. Die Zeitschrift ist ein sozial-politisches Informationsblatt mit einem umfangreichen Service- und Nachrichtenteil und Mitgliederzeitung zugleich. Darüber hinaus bietet der BSK seinen ehrenamtlichen Mitarbeitern jährlich mehrere Tagungen und Schulungen zur Weiterbildung an.

Der BSK gibt in regelmäßigen Abständen Informationsbroschüren zu verschiedenen Themen im Rahmen seiner „ABC-Reihe“ heraus. Derzeit aktuelle Broschüren sind das ABC Pflegeversicherung, ABC Barrierefreies Bauen und ABC Heilmittelrichtlinie.

Freizeit

Ein eigener Reiseservice bot bis Anfang 2023 Pauschal- und Individualreisen an, bildete Reiseassistenten aus und vermittelte diese an interessierte Reisende.

Von Sommer 2021 bis Ende 2023 gab es auch Angebote für Jugendliche.