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Artikel 25 der UN-BRK beschreibt das Recht behinderter Menschen, das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit ohne Diskriminierung zu genießen. Daher ist kompetente Beratung von Menschen mit Behinderung zur Gesundheitsversorgung, sowie den damit zusammenhängenden sozialrechtlichen Verfahren ein wichtiger Teil der Arbeit des Fachteams.
Es gilt, den Interessen von Menschen mit Behinderung bei gesundheitspolitischen Entscheidungen Gehör zu verschaffen. Hierzu gehören u. a. die Stellungnahmen sowie die Mitwirkung in der Patientenvertretung des Gemeinsamen Bundesausschusses.