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Rechtsberatung im sozialen Bereich erfolgt durch die Hamburger Fachanwältin für Sozialrecht, Frau Franziska Benthien.
Die Beratung erstreckt sich auf Auskünfte im Rahmen einer Erstberatung und das Widerspruchsverfahren für den Bereich des Sozialrechts, insbesondere die Sozialgesetzbücher II (Grundsicherung für Arbeitssuchende), V (gesetzliche Krankenversicherung), IX (Rehabilitation), XI (gesetzliche Pflegeversicherung) und XII (Grundsicherung für Erwerbsunfähige und Sozialhilfe) sowie dem damit zusammenhängenden Verwaltungsrecht.
Die Kosten für die anwaltlichen Auskünfte sind durch den Mitgliedsbeitrag im BSK e.V. (€ 38,-/Jahr) abgedeckt. Eine gerichtliche Vertretung der einzelnen Mitglieder des BSK ist darin nicht enthalten, kann aber nach Vereinbarung mit Franziska Benthien auf eigene Kosten in Anspruch genommen werden.
Kontaktaufnahme
Der Service einer anwaltlichen Beratung steht nur unseren Mitgliedern zur Verfügung. Eine Kontaktaufnahme mit den Anwälten im Rahmen der Mitgliedschaft ist nicht direkt, sondern nur über die BSK-Geschäftsstelle möglich. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an unseren unten stehenden Ansprechpartner. Der BSK wird Ihre Anfrage prüfen und Sie dann gegebenenfalls weiterleiten bzw. einen Kontakt herstellen.
Michael Pinter
Abteilungsleiter Soziales
Telefon 06294/4281-40
E-Mail soziales@bsk-ev.org