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Der BSK
Der BSK unterwirft sich freiwillig den Richtlinien des deutschen Handelsrechts. Den Jahresabschluss mit Gewinn- und Verlustrechnung veröffentlichen wir jährlich nach Prüfung durch eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in unserem Tätigkeitsbericht.
Außerdem trägt der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. das DZI-Spenden-Siegel. Damit unterliegen unsere Einnahmen und Ausgaben der strengen Kontrolle des DZI.