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BSK-Projekt gefördert von Aktion Mensch

Erfolgreich weiter den ÖPNV für alle gemeinsam gestalten

Der BSK legt den Endbericht zum Vergleich zweier Nahverkehrspläne im Rahmen des Projekts „Erfolgreich weiter - ÖPNV für alle gemeinsam gestalten“ vor und erarbeitet eine Checkliste

von Jörg Bechtold

ÖPNV für alle Grafik mit Flugzeug, Bahn, Bus und Tram sowie einem Rollstuhlpiktogramm zentriert
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  • Berlin 
  • Aus dem Verband

Mit der Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) von 2013 sollte bis Anfang 2022 eine vollständige Barrierefreiheit im öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) erreicht werden. Das zentrale Instrument ist der durch die Aufgabenträger (i.d.R. Kreise und kreisfreie Städte) zu erstellende Nahverkehrsplan (NVP). Die Barrierefreiheit im ÖPNV hat einige Fortschritte gemacht, aber der ÖPNV wird bundesweit nur bei wenigen Aufgabenträgern dem Anspruch im PBefG und der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) - insbesondere in Artikel 9 und 20 - auch nur annähernd gerecht. Es zeigen sich immer wieder Schwächen der NVPs bei Inhalt und Umsetzung.

Deshalb wurden in den Jahren 2023 und 2024 von Martina Scheel, Vorstandsmitglied des Bundesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK), und Julia Walter, Referentin für Barrierefreiheit des BSK, im Rahmen des von Aktion Mensch finanzierten Projekts „ÖPNV für Alle“ zwei aufeinander aufbauenden Online-Schulungen zu den Grundlagen und dem Aufbau eines Nahverkehrsplanes (NVP) organisiert. In den Schulungen wurde auch das Verständnis für die Pläne als wichtiges Element für einen barrierefreien ÖPNV vermittelt. Bei der Erarbeitung von neuen und der Überarbeitung von bereits bestehenden NVPs können mit diesem Vorwissen die Verankerung von Barrierefreiheit und der Umfang von Beteiligung auf Augenhöhe mit den Entscheidungsträgern vor Ort diskutiert sowie Änderungen eingefordert werden. Diese Angebote richteten sich an Selbsthilfeverbände der Menschen mit Behinderungen, Fahrgast- und Behindertenbeiräten sowie alle weiteren Interessierten.

Damit war die Grundlage für den dritten Schritt des BSK gelegt: die KCW GmbH 2025 im Rahmen des immer noch von Aktion Mensch unterstützten Projekts „Erfolgreich weiter - ÖPNV für alle gemeinsam gestalten“ zu beauftragen, zwei ausgewählte NVPs der Stadt Mönchengladbach und dem Kreis Ostholstein zu analysieren.. Im Mittelpunkt stand die Frage, inwieweit ihre Inhalte den Anforderungen von Menschen mit unterschiedlichen Formen von Beeinträchtigungen an die Nutzung des ÖPNV gerecht werden. Hier ging es im Wesentlichen um die Inhalte der Pläne, jedoch nicht um die praktische Umsetzung.

Es wurden vier Handlungsfelder (Haltestellen-Infrastruktur, Fahrzeuge, Fahrgastinformation und Betrieb, Unterhaltung und Service) von KCW zugrunde gelegt. Dabei wurde analysiert, ob alle Gruppen von Menschen mit den unterschiedlichsten Beeinträchtigungen in den NVPS und in der gesamten Reisekette im ÖPNV berücksichtigt werden. Geprüft wurde auch, ob die NVPs verbindliche Verweise auf gesetzliche Vorgaben und Normen enthalten und ob Menschen mit Behinderungen sowie ihre Organisationen und Verbände beteiligt wurden. Nun liegen der Endbericht von KCW und die Steckbriefe der beiden untersuchten NVPs vor, die der BSK auf seiner Homepage veröffentlichen wird. Ein Leitfaden wurde von der Elternzeitvertretung Jörg Bechtold, BSK-Referent für Barrierefreiheit, auf Grundlage der KCW-Studie erstellt. Dieser umfasst ein weiteres Handlungsfeld „Servicekette“ mit der Notwendigkeit, den Weg zur Haltestelle auch barrierefrei zu gestalten und dies in die NVPs aufzunehmen. Auch fordert der BSK darin eine umfassende und frühzeitige Beteiligung der Menschen mit Behinderungen bei Planung und Erstellung der NVPs.

Auf Basis der KCW-Studie und des NVP-Vergleichs will der BSK als nächsten Schritt eine einfache Checkliste erstellen (oder erstellen lassen). Sie soll Menschen mit Behinderungen und ihren Verbänden ermöglichen, die lokalen NVPs selbst zu überprüfen und auf Augenhöhe mit den Aufgabenträgern Verbesserungen einzufordern.

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