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Mitgliedschaft in externen Organisationen

Der BSK ist einer der beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales registrierten Behindertenverbände, der zur Aufnahme und zum Abschluss von Zielvereinbarungen im Rahmen des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) berechtigt ist.

Der BSK vertritt die Interessen körperbehinderter Menschen bei Gesetzesinitiativen u.a. durch die Abgabe von Stellungnahmen und die Mitwirkung bei verbandsübergreifenden Gremien und Aktionsbündnissen. Dazu gehören u.a.: