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Welche homöopathischen Arzneimittel zahlt die Kasse?

Nicht verschreibungspflichtige Medikamente speziell auch homöopathische, werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.

Allerdings gibt es zum einen Ausnahmen in der Arzneimittelrichtlinie und zum anderen können Krankenkassen in ihren Satzungen teilweise selber bestimmen, welche nichtverschreibungspflichtigen Medikamente sie über diese sogenannte OTC Liste hinaus erstatten.

In der folgenden Liste sind diese Satzungsleistungen im Überblick dargestellt. Bitte schauen sie immer vorher in die Satzung der einzelnen Krankenkassen. Dort finden sie die genauen Voraussetzungen unter denen eine Erstattung der Kosten erfolgt.

OTC-Satzungsleistungen der Krankenkassen

Information zur Beantragung von Leistungen bei der gesetzlichen Krankenkasse

Verfahren zum langfristigen Heilmittelbedarf vereinfacht

GBA Heilmittelrichtlinie 2020: Viel Neues für GKV Versicherte