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Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) soll Versorgungspraxis verbessern
Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen brauchen qualitativ gute und passende Hilfsmittel. Bislang hatten viele Versicherte nur durch eigene Aufzahlungen Zugang zu einer für sie individuell passenden und notwendigen Versorgung.
Mit dem heute verabschiedeten Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) ist ein wichtiger Schritt für eine Verbesserung dieser Situation eingeleitet worden. Nun kommt es auf die Umsetzung in der Praxis an. „Grundsätzlich gilt im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung das Prinzip, dass Versicherte notwendige Hilfsmittel ohne zusätzliche Kosten von ihrer Kasse erhalten sollen. Die Realität sieht jedoch bisher häufig ganz anders aus“, erklärt Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE.
Die Liste der Hilfsmittel, die Menschen mit körperlichen Einschränkungen brauchen, ist lang. Von Inkontinenzhilfen, Rollstühle, Gehhilfen bis hin zur Stoma-Versorgungen. Viele Ausschreibungen im Bereich der Hilfsmittel folgten in der Vergangenheit dem Diktat des niedrigsten Preises. Betroffene mussten sich deshalb entweder zwischen einer unzureichenden Versorgung oder einer Aufzahlung entscheiden.
Das neue HHVG legt nun fest, dass Ausschreibungen sich nicht allein am Preis orientieren dürfen, sondern die Qualität zwingend zu berücksichtigen ist. Ferner müssen die Hilfsmittel dem aktuellen Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen und es ist Aufgabe der Krankenkassen zu kontrollieren, ob die Versorger ihre gesetzlichen Pflichten einhalten.
„Wir begrüßen diese wichtigen Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung von Betroffenen sehr. Jetzt gilt es aber, die Theorie auch in die Praxis umzusetzen. Denn nur dann profitieren chronisch kranke und behinderte Menschen auch tatsächlich davon“, mahnt Dr. Martin Danner. In dem Gesetzgebungsprozess wurden auch wichtige Anliegen der BAG SELBSTHILFE aufgegriffen, wie die Verbesserung der Ausnahmeregelung zur Versorgung mit Sehhilfen, Modellvorhaben zur podologischen Therapie bei Krankheiten ermöglicht, deren Auswirkungen mit den Schädigungen von Diabetes vergleichbar sind und auch Weiterentwicklungen im Bereich der Patientenvertretung. Darüber hinaus wurden Ausschreibungen in verschiedenen Fällen für unzweckmäßig erklärt, etwa wenn eine Versorgung durch einen hohen Anteil an Dienstleistungen gekennzeichnet ist.
„Wir freuen uns sehr, dass sich unser gemeinsames Engagement mit unseren Mitgliedsverbänden zur Verbesserung der Situation der Betroffenen gelohnt hat. Für die Zukunft wünschen wir uns eine Gesundheitsversorgung, welche insgesamt die nach wie vor bestehenden Hindernisse im Gesundheitssystem für Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen stärker in den Blick nimmt, insbesondere die Barrierefreiheit der Arztpraxen. In einer älter werdenden Gesellschaft sind diese Aspekte für alle BürgerInnen wichtig“, so der Bundegeschäftsführer des Dachverbandes von117 Selbsthilfeverbänden.
Auch der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. hat eine Stellungnahme eingereicht. Andrea Fabris, Referentin für Gesundheits- und Sozialpolitik beim BSK, sagt dazu: „Die mit dem Gesetz angestrebten Verbesserungen im Hilfsmittelbereich sind erfreulich. Jedoch stellt sich die Frage, ob sie auch beim Versicherten positive Auswirkungen haben und die Krankenkassen bei Hilfsmitteln eben nicht dem günstigsten Anbieter den Vorzug geben und somit an der Qualität sparen“.