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Entlastungsbetrag richtig nutzen

Seit Anfang 2017 gibt es den Entlastungsbetrag i. H. v. 125 Euro für alle Pflegegrade. Für Pflegegrad 1 stellt er die einzige regelmäßige Leistung dar und wird trotzdem häufig nicht genutzt.

Ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung möchten möglichst lange in ihrer gewohnten Umgebung bleiben und im Alltag selbstständig sein. Solange es geht, unterstützen pflegende Angehörige und begleiten diesen Prozess - oft ohne weitere Hilfe von außen. So haben sie neben dem eigenen Haushalt und Job auch bei den zu Pflegenden zusätzlichen Aufgaben zu erledigen. Häufig sind die Angehörigen dann Krankenschwester, Koch, Putzhilfe, Fahrdienst und Manager verschiedener externer Dienstleistungen, quasi das „Mädchen für alles“.

Der Gesetzgeber hat seit 2017 die Möglichkeit geschaffen, dass verschiedene Hilfeleistungen, wie z.B. Begleitung zum Arzt oder Einkaufen, Aufräumen, Begleitung einfach nur bei einem Spaziergang, um mal etwas Anderes zu sehen, usw., über einen sogenannten Betreuungs- und Entlastungsbetrag, zumindest anteilig, finanziert werden können.

In unserem Artikel, der im nächsten Rehatreff, Ausgabe 4.2020, erscheint, werden vom Fachteam Gesundheit folgende Fragen beantwortet:

• Was sind die Voraussetzungen für den Betreuungs- und Entlastungsbetrag?
• Was muss beachtet werden?
• Wo gibt es Hilfe?

Des Weiteren gibt es konkrete Unterstützungsangebote, Tipps für Betroffene und vieles mehr - im Rehatreff, Ausgabe 4.2020.