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Neue Broschüre informiert über Heilmittel-Richtlinie
Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen haben grundsätzlich Anspruch auf die Versorgung mit Heilmitteln.
Nachdem der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die bisherigen Richtlinien für die Versorgung von Patienten überarbeitet hat, sind diese im Sommer 2022 in Kraft getreten.
In einer jetzt überarbeiteten Neuauflage der Broschüre „ABC Heilmitte-Richtlinie“ stellt die Autorin, Marion Rink, selbst Patientenvertreterin im G-BA, die neuen Bestimmungen vor. Ziel war es dabei, die bisherige Richtlinie zu vereinfachen und den veränderten Bedarfen von Patienten anzupassen. Die Broschüre, die sich an Ärzt*innen, Therapeut*innen und Patient*innen richtet, kann online beim Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. bestellt werden oder telefonisch unter dieser Nummer: 06294 428170.
Peter Reichert
Pressesprecher
Telefon 06294 428125
E-Mail pressearbeit@bsk-ev.org