Suche schließen


Gesundheitsversorgung

Informationen zu Corona

Wichtige Informationen zu Corona

Neue Coronaregelungen ab März 2022

  1. Antworten zur verschiedenen Fragen rund um das Thema Corona finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Gesundheit und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
  2. Informationen bietet Ihnen auch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen. Dort finden Sie auch nähere Informationen zu den zugelassenen Impfstoffen. 
  3. Sie möchten Genaueres zu den Impfstoffen bzw. zu biomedizinischen Therapeutika gegen Covid-19 wissen. Dann können wir die Seiten, des für die Zulassung und Sicherheit von Impfstoffen gegen Covid-19 sowie biomedizinischen Therapeutika zuständigen Paul-Ehrlich-Instituts empfehlen.
  4. Wenn Sie sich fachlich zu Corona, der Epidemiologie, der Infektionslage sowie zum Coronavirus informieren möchten, sind Sie auf den Internetseiten des Robert-Koch-Instituts richtig. Neben Situationsberichten finden Sie den genauen Erregersteckbrief.
  5. Sie können sich auch über die aktuellen Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut zu den Impfungen gegen Covid-19 informieren. Außerdem gibt es eine Sammlung von Fragen und Antworten zur Impfung gegen Covid-19.
  6. Wenn Sie wissen möchten, welche Maßnahmen die Bundesregierung ergreift, könnten die Internetseiten der Bundesregierung für Sie interessant sein. Hier geht es zu den speziellen Maßnahmen.
  7. Erweitertes Angebot für Auffrischimpfungen
  8. Sonderregelungen für Corona gelten mehrheitlich unabhängig von der epidemischen Notlage (telefonische Krankschreibungen bei leichten Atemwegserkrankungen, erleichterte Vorgaben für Verordnungen oder telemedizinische Heilmittelbehandlungen laufen weiter)

Pressemitteilungen und Informationen des Verbandes

Corona in leichter Sprache

Februar 2021 - Änderung der Priorisierung bei der Corona Impfung

Mit der in der letzten Woche neugefassten Coronavirus - Impfverordnung gab es einige Änderungen in der Priorisierung der Impfangebote. Einige Erkrankungen sind in die zweite Gruppe gerutscht. Darüber hinaus gibt es ab sofort die Möglichkeit einer Einzelfallentscheidung um in der zweiten Gruppe geimpft werden zu können.

„Wir haben uns schon immer dafür eingesetzt, dass die Risikogruppen, die von Seiten der Verantwortlichen im letzten Jahr so benannt wurden, nun auch zeitnah geimpft werden können.“, sagt Gerwin Matysiak vom BSK. Nach Aussage der KBV soll die Entscheidung, wer im Einzelfall in die zweite Gruppe vorgezogen werden kann, allerdings eine Stelle treffen die von der obersten Landesgesundheitsbehörde benannt wird.

In einigen Bundesländern sollen hierfür sogenannte Impfkommissionen eingesetzt werden. Bei denen muss ein Antrag gestellt werden über den ein Gremium entscheidet. „Bei so viel Bürokratie, stellt das eher eine Hürde als eine Hilfe dar“, so Matysiak. „Der BSK fordert, dass zumindest die Verbände der Menschen mit Behinderungen in diesen Kommissionen vertreten sind, damit auch hier die Interessen der Menschen gewahrt werden.“

März 2021 - Corona- Info Einzelfallentscheidung

Mit der Fassung der CoronaImpfV vom 8.2.2021 gibt es in § 3 Absatz 1Nr,2j erstmals die Möglichkeit im Rahmen einer Einzelfallentscheidung eine Coronaimpfung zu erhalten.

Für eine bevorzugte Impfung im Rahmen der Einzelfallentscheidung kommen nur Personen in Betracht, die nach ärztlicher Beurteilung ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 haben. Zuständig für die Entscheidung sind Stellen, die von der obersten Landesgesundheitsbehörde, in der Regel dem Gesundheitsministerium des jeweiligen Bundeslandes, benannt werden.

Der BSK hat daraufhin alle 16 obersten Landesgesundheitsbehörden angeschrieben und nach den Regelungen in den jeweiligen Ländern gefragt.
Die Tabelle wird regelmäßig aktualisiert.

Zusammenfassung der Antworten in tabellarischer Form

März 2021 - Befristete Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie vom Gemeinsamen Bundesausschuss verlängert

Der gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat die befristeten Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie erneut verlängert.

Dies betrifft unter anderem die telefonische Krankschreibung bis zu 7 Tagen bei leichten Atemwegserkrankungen. Heilmittelverordnungen bleiben auch dann gültig, wenn es zu einer Leistungsunterbrechung von mehr als 14 Tagen kommt. Darüber hinaus bleiben Ausnahmen für bestimmte Fristen bei Verordnungen im Bereich der häuslichen Krankenpflege bestehen: Folgeverordnungen müssen nicht in den letzten 3 Arbeitstagen vor Ablauf des verordneten Zeitraums ausgestellt werden. Außerdem können Ärzte:innen Folgeverordnungen für häusliche Krankenpflege für bis zu 14 Tage rückwirkend verordnen. Ebenfalls muss vorübergehend eine längerfristige Folgeverordnung von häuslicher Krankenpflege nicht begründet werden. Die Frist zur Vorlage von Verordnungen bei der Krankenkasse bleibt weiterhin für häusliche Krankenpflege, Soziotherapie sowie spezialisierte ambulante Palliativversorgung von 3 Tagen auf 10 Tage verlängert.

Zu den Sonderregelungen

Psycho-Hygiene-Tipps für Home-Office und Quarantäne

Die COVID19-Pandemie stellt für alle eine neue Situation dar. Wir sorgen uns um nahestehende Personen und nicht zuletzt um die eigene Gesundheit. Wir stehen vor leeren Supermarktregalen. Das öffentliche Leben ist eingeschränkt. Angst ist in dieser Situation eine ganz normale und angemessene Reaktion. Diese Angst zu bewältigen wird schwieriger, wenn gleichzeitig vertraute Routinen verändert werden müssen und der ganze Alltag auf den Kopf gestellt ist – durch ein von Arbeitgeber*innen veranlasstes Home-Office, Schul- und Kindergartenschließungen oder gar eine Quarantänemaßnahme des Gesundheitsamtes. Hier finden Sie einige Tipps, um psychisch gesund durch diese schwierige Zeit zu kommen:

1. Sorgen Sie für eine Tagesstruktur. Vielleicht nutzen Sie die Zeit, die sie sonst mit dem Weg zur Arbeit verbringen, für ein Frühstück in Ruhe – aber setzen sich zur gewohnten Zeit an den Schreibtisch. Legen Sie einen „Arbeitsplatz“ in Ihren Räumen fest, den Sie zu den gewohnten Pausenzeiten verlassen. Wenn Ihre Tätigkeit sonst mit viel Kontakt zu Kolleg*innen verbunden ist, versuchen Sie diese, soweit möglich, über Telefon und digitale Medien aufrechtzuerhalten.

2. Sorgen Sie für Bewegung. Machen sie z. B. regelmäßig Atem- und Dehnübungen, gerne auch bei geöffnetem Fenster. Angst ist vor allem eine körperliche Reaktion. Durch Atmen und Bewegungsübungen signalisieren Sie sich selbst: „Jetzt in diesem Moment ist hier alles in Ordnung.“ Behalten Sie Ihre wöchentlichen Sportzeiten bei, falls Sie so etwas haben und weichen Sie ggf. auf Indoor-Aktivitäten aus. Apps und Videokanäle können dabei unterstützen.

3. Essen Sie gut und trinken Sie ausreichend. Für unsere psychische Stabilität ist die Ernährung eine wichtige Grundlage. Bei hohem seelischen Stress braucht unser Körper mehr Flüssigkeit. Regelmäßige Mahlzeiten helfen außerdem bei der Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur.

4. Neue und angstauslösende Situationen aktivieren unser Bindungssystem: Wir suchen die Nähe vertrauter Personen, bei denen wir Geborgenheit erleben können. Wenn gleichzeitig soziale Kontakte zur Durchbrechung von Ansteckungsketten auf ein Minimum reduziert werden sollen, liegt hier wohl die größte Herausforderung. Ein kleiner Plausch mit ausreichend räumlicher Distanz auf dem Weg in den Supermarkt wird trotzdem möglich sein. Nutzen Sie diese Gelegenheiten bewusst. Lächeln Sie den Menschen, denen Sie begegnen, aus der Distanz zu. Lächeln aktiviert Hirnareale, die für Ihr Wohlbefinden sorgen und vermittelt ein Gefühl von Solidarität. Sprechen Sie mit Ihren Lieben zu Hause über die aktuelle Lage und nehmen Sie die Sorgen anderer ernst. Aber begrenzen Sie diese Gespräche auch bewusst zugunsten anderer Aktivitäten wie gemeinsames Spielen, Musikhören oder Filme anschauen. Sich abzulenken ist erlaubt und wichtig! Denken Sie auch an Alleinstehende in Ihrem Umfeld – jetzt ist die Zeit für regelmäßige Telefonate. Sich um andere zu kümmern, kann eine gute Bewältigungsstrategie sein.

5. Viele Freizeitaktivitäten sind gerade nicht möglich. Sich zu beschäftigen, ist für einige Menschen ohne Anregung von außen (durch Sportverein, Kino, Kneipe, Theater oder Konzert) eine Herausforderung. Manches lässt sich über Mediennutzung ansatzweise kompensieren. Achten Sie dabei darauf, sich maximal zweimal täglich mit Nachrichten zur Pandemie zu versorgen. Sie halten sonst Körper und Seele in einem permanenten Alarmzustand, vermutlich auch mit negativen Folgen für die Schlafqualität. Halten Sie Ausschau nach Beschäftigungsmöglichkeiten in Ihrer Wohnung. Jetzt ist Zeit für den Frühjahrsputz! Nehmen Sie sich für jeden Tag eine kleine Aufgabe vor, die sie erledigen wollen. Auch das hilft bei der Tagesstrukturierung und beugt depressiven Verstimmungen vor. Unser Gehirn liebt es, etwas geschafft zu haben! Aufräumen ist sehr geeignet für den Erhalt der seelischen Stabilität. Wenn draußen alles ungewiss ist – bei Ihnen ist etwas geordnet. Vielleicht ist jetzt die Zeit, lang vergessene Hobbys zu reaktivieren (evtl. sogar aus Kindertagen: Womit haben Sie sich früher an Regentagen beschäftigt?). Besonders geeignet ist alles, was Ihr Gehirn fordert, so dass Sie gar nicht dazu kommen, sich zu sorgen (z. B. Sudoku, Puzzle, komplizierte Handarbeiten, Programmieren, Sprachen lernen). Probieren Sie aus, was zu Ihnen passt!

Dipl.-Psych. Julia Leithäuser Stv. Landesvorsitzende DPtV-Landesverband NRW

Informationen des RKI - Coronavirus SARS-CoV-2 für Personen mit einem höheren Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf

Personengruppen, die nach bisherigen Erkenntnissen ein höheres Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben: Das Risiko einer schweren Erkrankung steigt ab 50 bis 60 Jahren stetig mit dem Alter an.

Insbesondere ältere Menschen können, bedingt durch das weniger gut reagierende Immunsystem, nach einer Infektion schwerer erkranken (Immunseneszenz).

Ausführliche Informationen des RKI

Ergänzung zum Nationalen Pandemieplan

Ergänzung zum Nationalen Pandemieplan – COVID-19 – neuartige Coronaviruserkrankung (4.3.2020) HIV-1 - Human immunodeficiency virus 1 (Retroviren) Reife Virionen (rote Hülle) sammeln sich an der Oberfläche eines T-Lymphozyten (Wirtszelle). Transmissions-Elektronenmikroskopie, Ultradünnschnitt.

Mehr Informationen

 

 

Heil- und Hilfsmittel

GBA Heilmittelrichtlinie 2020: Viel Neues für GKV Versicherte

Langfristiger Heilmittelbedarf

Der gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat die Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf erweitert. In dieser Liste führt der GBA Krankheiten und Krankheitsbilder auf, bei denen aufgrund der Schwere der Erkrankung von einem erhöhten Heilmittelbedarf ausgegangen wird. Patient:innen mit einer schweren und langanhaltenden funktionellen oder strukturellen Schädigung benötigen oft dauerhaft Heilmittel wie Krankengymnastik oder Sprachtherapie. Besteht ein langfristiger Heilmittelbedarf, kann eine Verordnung wiederholt für jeweils 12 Wochen ausgestellt werden.

In der Diagnoseliste für einen solchen Bedarf kommen durch den aktuellen Beschluss nun folgende Krankheitsbilder hinzu:

•Guillain-Barré-Syndrom (Erkrankung des peripheren Nervensystems)
•Normaldruckhydrozephalus (Störung der Hirn-, Rückenmark- und Nervenfunktion)
•blutungsbedingte Gelenkschäden (Arthropathia haemophilica)
•Ehlers-Danlos-Syndrom (Erkrankungen des Bindegewebes)
•Glasknochenkrankheit (Osteogenesis imperfecta)
•angeborene Fehlbildungssyndrome vorwiegend an den Extremitäten
•schwere Verbrennungen oder Verätzungen

Außerdem hat der GBA im Bereich der Ergotherapie bei zwei Diagnosegruppen die Höchstmenge der Verordnung heraufgesetzt. Damit soll die Versorgungssituation speziell von Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen besser berücksichtigt werden.

Heilmittel- Richtlinie des GBA

Barrierefreie Arztpraxen