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Wo bleibt der Aktionsplan für ein inklusives Gesundheitswesen?

Inklusionsbeirat der staatlichen Koordinierungsstelle mahnt die Erfüllung des Koalitionsvertrags an.

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  • Aus der Szene

Die Ampel-Koalition hatte im Koalitionsvertrag vereinbart, bis Ende 2022 einen Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen zu erarbeiten. Bislang wurde hierzu noch nichts vorgelegt und kein Austausch mit den zu beteiligenden behindertenpolitischen Verbänden begonnen.

Der Inklusionsbeirat mahnt daher die Umsetzung des Koalitionsvertrags eindringlich an und fordert das Bundesministerium für Gesundheit auf, zügig das geplante Vorgehen mit den Verbänden und Selbstvertretungsorganisationen gemeinsam festzulegen und die eigentliche Arbeit am Aktionsplan aufzunehmen, damit der Zugang zur gesundheitlichen Versorgung von Menschen mit Behinderungen in Deutschland endlich verbessert wird.

Auszug aus dem Positionspapier

War zunächst das Verständnis groß, dass angesichts der Covid19-Pandemie und anderer Probleme im Gesundheitswesen die ehrgeizig gesetzte Frist nicht eingehalten werden konnte, ist der Inklusionsbeirat der Koordinierungsstelle mittlerweile zunehmend irritiert bis enttäuscht. Denn bis heute hat das Bundesministerium für Gesundheit nicht einmal einen Vorschlag zum geplanten Verfahren vorgelegt. Einzig eine Auftaktveranstaltung wurde bisher wage für den Herbst angekündigt.

Der Inklusionsbeirat ist in großer Sorge, dass mit der Erarbeitung noch nicht begonnen wurde bzw. keine angemessene Beteiligung der behindertenpolitischen Verbände und Selbstvertretungsorganisationen bei der Erarbeitung des Aktionsplans erfolgt. Deshalb bittet der Inklusionsbeirat dringlich um folgende Informationen:

•    Zeitplan zur Erarbeitung des Aktionsplans für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen;
•    Form der Beteiligung der behindertenpolitischen Verbände und Selbstvertretungsorganisationen bei der Erarbeitung des Aktionsplans;
•    Informationen zur Auftaktveranstaltung
•    Frühzeitige Vorlage der zu diskutierenden Entwürfe, damit eine angemessene Vorbereitung und Beteiligung erfolgen können.

[Hintergrundinformation: Der Inklusionsbeirat ist das zentrale Gremium der „Staatlichen Koordinierungsstelle nach Artikel 33 UN-Behindertenrechtskonvention“. Mitglieder des Inklusionsbeirates sind Interessensvertretungen von Menschen mit Behinderungen aus ganz Deutschland. Sie repräsentieren einen Großteil der Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen und bringen ihre Expertise in den politischen Diskurs ein. Die staatliche Koordinierungsstelle ist angesiedelt beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen,]