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Voraussetzungen für gelingende Inklusion in Kitas und Schulen

Art der Behinderung muss in Kita und Schulen stärker in den Blick genommen werden

von SteinbachPR

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  • Aus der Szene

Das Recht auf inklusive Beschulung ist seit 2009 ein Bundesgesetz. In der Realität jedoch wird das Menschenrecht auf inklusive Bildung in Deutschland noch immer nicht flächendeckend gewährt – eine auch für den Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen nicht akzeptable Situation, wie er in seinem Forderungspapier vom 9.12.2022 deutlich gemacht hat. Um die gesetzlich verbriefte inklusive Beschulung zu realisieren, braucht es vor allem zweierlei: eine differenzierte Betrachtung der Behinderung sowie Lehrkräfte mit entsprechendem Fachwissen und Beratungskompetenz. Das sind zwei zentrale Ergebnisse der Studie der Praxis für Kinder- und Jugendhilfe Iris Schneider.

Die Marktforschungsstudie ist der Frage nachgegangen, wie zufrieden die Betroffenen eigentlich mit ihrer eigenen Inklusion in Kitas und Schulen sind, die sie täglich erfahren. Dazu wurden stellvertretend für die Kinder und Jugendlichen deren Eltern befragt. Die Ergebnisse sind in der Studie mit dem Titel „Ansatzpunkte für erfolgreiche Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit (drohender) Behinderung“ veröffentlicht.

Eine wesentliche Erkenntnis der Studie ist: Für die Zufriedenheit der Betroffenen ist die Behinderung bzw. das Störungsbild des Kindes oder des/der Jugendlichen von entscheidender Bedeutung. „Die Antworten zeigen uns: Es reicht nicht, undifferenziert über die Inklusion der Gruppe der behinderten Kinder und Jugendlichen zu sprechen. Vielmehr bedarf es einer wesentlich differenzierteren Betrachtung“, fasst Iris Schneider, Geschäftsführerin der Praxis für Kinder- und Jugendhilfe, zusammen. So spielt zum Beispiel die Gruppen- bzw. Klassengröße in einer Kita oder Schule für Kinder mit einer Autismus-Spektrum-Störung oder einer sozial-emotionalen Beeinträchtigung bisweilen eine entscheidende Rolle, während dieses Kriterium für Kinder mit einer Sehbehinderung oder einer anderen körperlichen Behinderung mitunter keinen Einfluss auf die Zufriedenheit mit ihrer Inklusion hat.

Auch in Bezug auf die personelle Ausstattung der Einrichtungen ergibt sich ein differenziertes Bild. Dabei ist überraschend, dass die Quantität der personellen Ausstattung nicht das entscheidende Kriterium für die Zufriedenheit der Betroffenen ist. Entscheidend sind das Fachwissen und damit die Beratungsqualität der Einrichtungsmitarbeitenden bezüglich der jeweiligen Behinderungen und der damit verbundenen Fördermöglichkeiten. „Dieses Ergebnis ist ein deutlicher Hinweis darauf, dass die Ausbildungsinhalte der ErzieherInnen und LehrerInnen offenbar nicht ausreichend auf die Anforderungen eines inklusiven Bildungsbetriebes ausgerichtet sind“, so die Schlussfolgerung von Schneider.

Die Studie steht auf der Website der Praxis zum Download bereit.