Teilhabe unter Druck: Wenn Barrierefreiheit zur Verhandlungsmasse wird

Bei den Krautheimer Gesprächen traf politische Realität auf Alltagserfahrungen von Menschen mit Behinderungen – und machte strukturelle Konflikte sichtbar.

Gruppenfoto des Podiums und des Vorstands mit den Themen
  •  

Die Krautheimer Gespräche 2026 standen unter spürbarer politischer Spannung. Was als fachpolitischer Austausch begann, entwickelte sich schnell zu einer grundsätzlichen Debatte über gesellschaftliche Prioritäten: Wird Barrierefreiheit in Deutschland tatsächlich zur Verhandlungsmasse und wird Mitbestimmung zum Sparinstrument? Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e. V. (BSK) hatte bewusst Themen gewählt, die über einzelne Gesetzesänderungen hinausreicht. Es ging um Grundrechte, um Machtverhältnisse und um die Frage, wie ernst Politik Teilhabe wirklich nimmt.

Das Podium – Politik trifft Selbstvertretung (kurz vorgestellt)

Auf dem Podium saßen Vertreter unterschiedlicher politischer Richtungen sowie zwei prägende Persönlichkeiten des BSK:

Verena Gotzes (BSK) – Vorsitzende des Bundesverbands Selbsthilfe Körperbehinderter; langjährige kommunale Behindertenpolitikerin. Verbindet strategische Bundespolitik mit praktischer Erfahrung vor Ort.

Karl Finke (BSK) – Initiator der Krautheimer Gespräche; früher Landesbehindertenbeauftragter Niedersachsen, langjähriger inklusiver Sportfunktionär. Moderator mit politischer Erfahrung und klarer Haltung zur Selbstvertretung.

Dr. Tim Breitkreuz (CDU) – Kreisvorsitzender, Landtagskandidat 2026; tätig im baden-württembergischen Justiz- und Migrationsministerium. Politische Schwerpunkte: Sicherheit, Bildung, ländlicher Raum. Positioniert sich klar für gesellschaftliche Teilhabe – ganz besonders im ländlichen Raum.

Jonas Aberle (SPD) – Gemeinderat in Öhringen, Kreisvorsitzender SPD Hohenlohe, Landtagskandidat 2026; beruflich aus der Industrie. Bringt arbeitsweltliche Perspektiven und gewerkschaftliche Erfahrung in sozialpolitische Debatten ein.

Michael Schenk (FDP) – langjähriger Kommunalpolitiker; Konstruktionstechniker, selbst schwerbehindert. Kurzfristig eingesprungen für die erkrankte Landtagsabgeordnete Silvia Hapke-Lenz. Fokus: praktische Umsetzbarkeit, Bürokratieabbau.

Mario Dietel (Bündnis 90/Die Grünen) – Stadtrat in Öhringen, Kreisvorsitzender, Landtagskandidat 2026. Beruflich im Staatsministerium im Bereich Kommunikation tätig. Schwerpunkt: nachhaltige Kommunalpolitik und Beteiligungskultur.

Daniel Kraut (Die Linke) – Landesvorstand, kommunalpolitisch engagiert in Heidelberg, selbst Rollstuhlnutzer. Er steht für intersektionale Inklusionspolitik und verbindliche Rechte. Kurzfristig für den verhinderten Inklusionsbeauftragten Utz Mörbe eingesprungen.

Ein Abend mit klarer Ausgangslage: Rückschritte statt Fortschritte!

Schon in der Begrüßung formulierte Verena Gotzes den Konflikt: Aus Sicht des BSK seien aktuelle politische Entwicklungen kein Fortschritt, sondern Rückschritt. Rechte würden abgeschwächt, Mitbestimmung eingeschränkt, Barrierefreiheit relativiert. Der Verband wolle Politik deshalb „festnageln“ – ein bewusst gewähltes Wort, das die Erwartungshaltung verdeutlichte.

Krautheims Bürgermeister Andreas Insam würdigte in seinem Grußwort die besondere lokale Tradition: In Krautheim sei Inklusion keine Worthülse, sondern gelebte Realität seit Jahrzehnten – durch Eduard-Knoll-Wohnzentrum (EKWZ), Krautheimer Werkstätten, Andreas-Fröhlich-Schule und das Engagement des BSK. Gerade deshalb sei es erschütternd, wenn politische Entwicklungen hinter diesen Standards zurückblieben.

Karl Finke schließlich stellte den Grundsatz klar, der sich wie ein roter Faden durch den Abend zog: „Menschen mit Behinderung sind keine Kostenstelle auf zwei Beinen.“

Damit war die Debattenlinie des Abends gesetzt: Politik gegen Sparlogik.

Konfliktfeld 1: Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG)

Als inhaltlicher Ausgangspunkt für die Podiumsdiskussion diente zunächst die Position des Bundesverbands Selbsthilfe Körperbehinderter e. V. (BSK). Der Verband kritisiert die geplante Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) deutlich: Statt Barrierefreiheit konsequent auszubauen, werde die Privatwirtschaft weitgehend aus der Verantwortung genommen, verbindliche Instrumente zur Rechtsdurchsetzung fehlten, und bestehende Vorgaben würden teilweise sogar abgeschwächt. Aus Sicht des BSK steht dieser Reformansatz damit in einem deutlichen Spannungsverhältnis zu den Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention, die eine umfassende, diskriminierungsfreie Teilhabe in allen Lebensbereichen vorsieht.

Vor diesem Hintergrund erhielten die anwesenden Politiker die Gelegenheit, ihre Positionen darzustellen und zugleich auf Fragen sowie Erfahrungsberichte aus dem Publikum zu reagieren. Dabei zeigte sich schnell, dass zwar ein gemeinsames Ziel formuliert wurde, die Wege dorthin jedoch unterschiedlich bewertet werden.

CDU – Investition statt Verzögerung
Dr. Tim Breitkreuz stellte seine Ausführungen unter ein christlich geprägtes Menschenbild, das für ihn die Grundlage politischen Handelns bildet: Jeder Mensch sei ein gleichwertiger Teil der Gesellschaft und müsse uneingeschränkte Möglichkeiten zur Teilhabe erhalten. Vor diesem Hintergrund unterstützte er ausdrücklich die Kritik daran, dass der soziale Bereich ausschließlich unter Kostengesichtspunkten diskutiert wird. Barrierefreiheit dürfe nicht als Belastung verstanden werden, sondern müsse als Zukunftsinvestition begriffen werden – gesellschaftlich ebenso wie wirtschaftlich. Konkret sprach er sich dafür aus, öffentliche Gebäude bereits bis 2035 vollständig barrierefrei zu gestalten, statt die Frist bis 2045 auszudehnen. Politik müsse hier entschlossener handeln und dürfe notwendige Entwicklungen nicht weiter verschieben.

Bündnis 90/Die Grünen – Verbindlichkeit und Rechtsdurchsetzung
Mario Dietel argumentierte stärker aus einer staatspolitischen Perspektive. Wenn Politik den Anspruch erhebe, einen Staat zu gestalten, der Menschen „ermöglicht und befähigt“, dann brauche es klare, verbindliche Standards statt unverbindlicher Absichtserklärungen. Öffentliche Mittel sollten aus seiner Sicht grundsätzlich an Barrierefreiheit gekoppelt werden: Wer Fördergelder erhalte, müsse auch entsprechende Anforderungen erfüllen. Ein zentrales Instrument sei dabei das Verbandsklagerecht, das Betroffenenorganisationen ermögliche, Rechte wirksam durchzusetzen. Die Reform dürfe keinesfalls zu einer Absenkung von Standards führen, sondern müsse im Gegenteil deren Umsetzung absichern.

SPD – Praxisperspektive und klare Standards
Jonas Aberle ergänzte diese Position mit einem praxisnahen Blick auf konkrete Gesetzesformulierungen. Besonders kritisch bewertete er den Begriff der „angemessenen Vorkehrungen“ im privaten Bereich. Dieser sei zu unbestimmt und öffne Interpretationsspielräume, die letztlich zulasten der Betroffenen gingen. Statt Ausnahmeregelungen brauche es klare und einheitliche Standards. Argumente wie Denkmalschutz oder Bestandsschutz würden aus seiner Sicht zu häufig vorgeschoben, um notwendige Veränderungen zu vermeiden. Grundsätzlich erinnerte er daran, dass Behinderung jeden Menschen jederzeit betreffen könne – ein Aspekt, der politisch oft unterschätzt werde. Inklusion dürfe deshalb weder als freiwillige Leistung noch als politisches Zusatzthema behandelt werden, sondern müsse selbstverständlicher Bestandteil aller politischen Entscheidungen sein.

FDP – Differenzierung zwischen öffentlichem und privatem Bereich
Michael Schenk vertrat eine stärker abwägende Position. Für ihn steht außer Frage, dass die öffentliche Hand beim Thema Barrierefreiheit eine Vorbildfunktion übernehmen müsse. Im privaten Bereich hingegen sei die Situation komplexer. Gerade kleine Betriebe könnten durch umfangreiche Umbaukosten wirtschaftlich überfordert werden, was im Extremfall sogar zur Geschäftsaufgabe führen könne. Deshalb plädierte er für Dialog, Einzelfalllösungen und pragmatische Kompromisse. Seine Argumentation war deutlich von seiner langjährigen kommunalpolitischen Erfahrung und seinem technischen Hintergrund geprägt: Entscheidend sei, Lösungen zu finden, die sowohl praktikabel als auch wirtschaftlich tragfähig seien.

Die Linke – Staatliche Verpflichtung auch gegenüber Privaten
Daniel Kraut widersprach dieser Differenzierung deutlich. Aus seiner Sicht zeige die Reform vor allem eines: dass der Staat gegenüber privaten Akteuren kaum noch verbindliche Anforderungen stellen wolle. Ohne klare gesetzliche Verpflichtungen werde sich strukturell jedoch nichts verändern. Barrierefreiheit dürfe nicht vom guten Willen einzelner abhängen, sondern müsse als Recht durchsetzbar sein. Deshalb brauche es politischen Druck, klare gesetzliche Vorgaben und eine starke Opposition, die die Interessen von Menschen mit Behinderungen konsequent vertrete.

Bemerkenswert war im Verlauf der Diskussion, dass in der grundsätzlichen Zielrichtung – nämlich mehr Barrierefreiheit und bessere Teilhabe – über Parteigrenzen hinweg Einigkeit bestand. Die eigentliche Konfliktlinie verlief nicht beim „Ob“, sondern beim „Wie“: zwischen möglichst verbindlichen gesetzlichen Vorgaben auf der einen Seite und Fragen der Zumutbarkeit, Wirtschaftlichkeit und praktischen Umsetzbarkeit auf der anderen. Genau in diesem Spannungsfeld bewegte sich die Debatte des Abends – und machte deutlich, warum die Reform politisch so umstritten ist.

Realitätsschock aus dem Publikum: Alltag statt Theorie

Die Diskussion gewann an Intensität durch konkrete Erfahrungsberichte aus dem Publikum; dazu zählten:

  • fehlende Barrierefreiheit in Krankenhäusern,
    • jahrelange Kämpfe um barrierefreie Toiletten,
    • unzuverlässiger öffentlicher Nahverkehr,
    • bürokratische Hürden beim Umbau von Infrastruktur.

Ein besonders eindrücklicher Moment entstand, als vorgeschlagen wurde, Politiker sollten selbst im Rollstuhl Alltagssituationen erleben. Die Podiumsteilnehmer von CDU, SPD und Grünen sagten spontan zu. Der Applaus dafür wurde dennoch kritisch vom Grünen-Teilnehmer Mario Dietel kommentiert: Engagement müsse selbstverständlich sein, dafür sollte bitte nicht applaudiert werden. Hier zeigte sich ein Kernproblem politischer Kultur: Betroffene erwarten Normalität, Politik erlebt Engagement oft noch als besondere Leistung.

Strukturelle Probleme: Bau, Verwaltung und Denkmalschutz

Mehrere Wortbeiträge der Politiker machten zudem deutlich, dass Barrierefreiheit nicht nur am politischen Willen scheitert, sondern auch an Systemstrukturen:

  • fehlende Fachkenntnisse bei Architekten,
  • komplizierte Bauordnungen,
  • Konflikte mit Denkmalschutz,
  • Immer weiter steigende Verwaltungs- und Dokumentationsanforderungen.

Dr. Breitkreuz formulierte dazu einen zentralen Satz: „Denkmalschutz darf niemals über dem Menschen stehen!“

Daniel Kraut ging noch weiter und forderte grundlegende Reformen von Landesbauordnung und Gemeindeordnung. Kann-Regelungen müssten zu Muss-Regelungen werden, sonst bleibe Beteiligung freiwillig.

Konfliktfeld 2: Mitbestimmung in Einrichtungen

Beim Thema Mitbestimmung von Heim- und Wohnbeiräten wurde die Stimmung kritischer. Der BSK sieht im neuen Gesetz eine massive Schwächung von Bewohnerrechten und staatlicher Kontrolle, wie BSK-Schatzmeisterin Ines Vorberg in ihrer Wortmeldung betonte.

Die anwesenden Politiker reagierten auf die Kritik am neuen Gesetz zur Mitbestimmung in Einrichtungen unmittelbar und positionierten sich unterschiedlich deutlich.

Jonas Aberle (SPD) zog einen Vergleich zur Arbeitswelt und machte damit seine Haltung unmissverständlich klar: Mitbestimmung sei kein Zusatzangebot, sondern ein grundlegendes Recht. Was in Betrieben durch Betriebsräte und Gewerkschaften selbstverständlich sei, müsse auch für Wohn- und Lebensorte von Menschen mit Behinderungen gelten. Die SPD habe sich im Gesetzgebungsprozess dafür eingesetzt, bestehende Beteiligungsrechte zu erhalten, letztlich jedoch ohne Erfolg. Für ihn bleibe entscheidend, dass Mitreden und Mitentscheiden strukturell gesichert werden, damit Bedarfe tatsächlich gehört werden.

Mario Dietel (Bündnis 90/Die Grünen) ging noch einen Schritt weiter und stellte grundsätzlich infrage, warum Beteiligungsrechte überhaupt zur Disposition stünden. Aus seiner Sicht müssten diese nicht nur erhalten, sondern perspektivisch ausgebaut werden. Gerade in sensiblen Lebensbereichen wie Wohnen und Betreuung sei demokratische Teilhabe ein zentraler Bestandteil von Selbstbestimmung.

Dr. Tim Breitkreuz (CDU) ordnete die Situation differenziert ein. Ziel der Reform sei ursprünglich gewesen, Verwaltungsabläufe zu vereinfachen und Einrichtungen zu entlasten. Sollte sich jedoch herausstellen, dass dadurch die Mitsprache von Bewohnerinnen und Bewohnern tatsächlich verschlechtert werde, sei eine Korrektur notwendig. Für ihn stehe außer Frage, dass Beteiligung nicht unter Effizienzgesichtspunkten leiden dürfe.

Michael Schenk (FDP) betonte die liberale Perspektive auf Selbstbestimmung: Menschen müssten in allen Lebenslagen möglichst frei entscheiden können, auch über Wohnformen und Alltagsgestaltung. Gleichzeitig warnte er davor, Einrichtungen durch übermäßige Dokumentations- und Bürokratiepflichten zu überfordern. Ressourcen sollten stärker in die direkte Betreuung und Interaktion mit den Bewohnerinnen und Bewohnern fließen, nicht in Verwaltungsprozesse.

Daniel Kraut (Die Linke) lenkte den Blick schließlich auf ein tieferliegendes Problem: eine strukturell schwache Beteiligungskultur. Nach seinen Erfahrungen fühlten sich viele Menschen in Einrichtungen nicht ernst genommen und hätten den Eindruck, Engagement bringe ohnehin keine Veränderungen. Diese Resignation sei gefährlich. Statt Rechte abzuschwächen, müsse Politik Vertrauen zurückgewinnen, Beteiligung ernsthaft ermöglichen und gute Praxisbeispiele fördern.

Die Konfliktlinie lag hier weniger zwischen Parteien als zwischen politischer Intention und praktischer Wahrnehmung der Betroffenen.

Konfliktfeld 3: Bauordnung, Gebäudetyp E und Barrierefreiheit als Kostenfrage

Der BSK warnte eindringlich davor, Barrierefreiheit im Zuge aktueller Debatten um kostengünstigeres Bauen und vereinfachte Baustandards abzuschwächen. Gerade im Kontext des diskutierten „Gebäudetyps E“ bestehe die Gefahr, dass Anforderungen an Zugänglichkeit und Nutzbarkeit als verzichtbare Zusatzoption behandelt würden. Aus Sicht des Verbandes wäre dies ein gravierender Rückschritt: Barrierefreiheit dürfe kein Sparfaktor sein, sondern müsse verbindlicher Bestandteil jeder Bauplanung bleiben. Die Mehrkosten seien im Verhältnis zum gesellschaftlichen Nutzen gering – insbesondere vor dem Hintergrund einer alternden Gesellschaft.

Daniel Kraut setzte einen bewusst provokativen Impuls, indem er die Frage aufwarf, warum Wohnangebote für Menschen mit Behinderungen häufig noch immer an abgelegenen Standorten entstünden. Historisch gewachsene Strukturen aus Zeiten institutioneller Ausgrenzung wirkten bis heute nach. Daraus entwickelte sich eine intensive Debatte über Stadt-Land-Perspektiven. Mehrere Teilnehmer aus Publikum und Podium widersprachen der impliziten Kritik am ländlichen Raum deutlich. Ländliche Regionen seien für viele Menschen Heimat, familiäres Umfeld und soziales Netzwerk zugleich. Nicht jeder wolle in eine Großstadt ziehen. Entscheidend sei deshalb nicht der geografische Standort, sondern die Qualität der Infrastruktur: Mobilität, Versorgung, Teilhabemöglichkeiten und barrierefreie Baugestaltung müssten auch außerhalb urbaner Zentren gewährleistet werden. Gerade dort bestehe häufig besonderer Handlungsbedarf.

Michael Schenk und Dr. Tim Breitkreuz lenkten den Blick auf einen weiteren Aspekt der Baukostenentwicklung. Steigende Ausgaben entstünden aus ihrer Sicht oft weniger durch Anforderungen an Barrierefreiheit selbst, sondern durch komplexe Regularien, Genehmigungsverfahren, Brandschutzauflagen oder Dokumentationspflichten. Hier brauche es eine kritischere Betrachtung, welche Vorgaben tatsächlich notwendig seien und wo Vereinfachungen möglich wären, ohne Qualität zu verlieren. Gleichzeitig machten beide deutlich, dass Barrierefreiheit nicht infrage gestellt werden dürfe, sondern integraler Bestandteil guter Planung bleiben müsse.

Jonas Aberle betonte in diesem Zusammenhang einen zentralen Punkt: Die entscheidende Voraussetzung für funktionierende Lösungen sei die frühzeitige Beteiligung der Betroffenen. Menschen mit Behinderungen verfügten über die notwendige Alltagsexpertise, um Planungsfehler zu vermeiden. Wenn sie erst nachträglich einbezogen würden, entstünden häufig teure Nachbesserungen oder unzureichende Kompromisse. Beteiligung sei daher nicht nur eine Frage von Rechten, sondern auch von Effizienz und Qualität.

Ähnlich argumentierte auch Mario Dietel. Er betonte, dass Barrierefreiheit und Teilhabe politisch oft zwar diskutiert, aber nicht konsequent strukturell verankert würden. Menschen mit Behinderungen finden in kommunalen Debatten statt – aber oft nur dort. Das reiche nicht aus. Man brauche echte Beteiligung und einen nachhaltigen Strukturwandel, so Dietel. Rechte dürften nicht beschnitten, sondern müssten ausgebaut werden.

Ein wiederkehrendes Motiv: Beteiligung als Schlüssel

Im Verlauf der Diskussion zeigte sich über alle Themen hinweg ein gemeinsamer Nenner: Fortschritte bei Barrierefreiheit und Teilhabe gelingen v. a. dort, wo Betroffene konsequent einbezogen werden. Beteiligung wurde nicht nur als demokratisches Prinzip verstanden, sondern als praktisches Instrument, um bessere Entscheidungen zu treffen und Ressourcen sinnvoll einzusetzen. Ohne diese Perspektive drohten Fehlplanungen, Frustration und letztlich hohe Kosten. Die BSK-Bundesvorsitzende Verena Gotzes betonte abschließend die Rolle von Verbänden als Umsetzungshelfer – vorausgesetzt, politischer Wille sei vorhanden.

Abschluss: Politischer Druck von unten

Am Ende stand kein Konsens, aber eine klare Erkenntnis: Fortschritt entsteht nicht automatisch durch Gesetze. Er entsteht durch Druck, Beteiligung und Sichtbarkeit. Verena Gotzes formulierte es als Appell: Menschen mit Behinderungen müssen nach Möglichkeit selbst politisch aktiv werden, sonst blieben sie unsichtbar. Karl Finke hatte zuvor bereits die strategische Linie dafür beschrieben: Themen identifizieren, platzieren, umsetzen.

Gesamtbewertung der Diskussion

Die Krautheimer Gespräche 2026 machten drei strukturelle Spannungsfelder sichtbar:

  • Rechte vs. Wirtschaftlichkeit – Wie verbindlich darf Barrierefreiheit sein?
  • Bürokratie vs. Teilhabe – Wann schützt Regulierung, wann verhindert sie Lösungen?
  • Politische Intention vs. Alltagserfahrung – Wo klafft die größte Lücke?

Gleichzeitig zeigte der Abend auch Hoffnung: Trotz unterschiedlicher ideologischer Ansätze bestand parteiübergreifend Einigkeit darüber, dass Barrierefreiheit und Mitbestimmung zentrale Zukunftsthemen sind – nicht Randfragen.

Oder, zugespitzt formuliert: Die Frage ist eigentlich nicht mehr, ob Teilhabe überhaupt jemals kommt, sondern wie schnell die Politik bereit ist, sie wirklich umzusetzen.

Wer im Nachhinein teilnehmen möchte, kann hier die YouTube-Seite des BSK aufrufen. Bitte beachten Sie, dass dort ausschließlich eine Tonspur zur Verfügung steht.

Krautheimer Gespräche

Podium Krautheimer Gespräche, 3 Personen
Frage aus dem Publikum, 6 Personen im Bild + Fragender
Der gesamte, volle Raum von hinten
Frau Gotzes und das Podium, 7 Leute
Politiker und Gast im Gespräch
Anwesende im Gespräch
Das Podium - alle - von links fotografiert