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Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK) unterstützt die deutliche Kritik von Sören Pellmann, MdB, Fraktionsvorsitzender und behindertenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, an den weiterhin gravierenden Defiziten bei der Barrierefreiheit im Schienenverkehr ausdrücklich. Die von Pellmann veröffentlichten Zahlen aus der Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage machen das Ausmaß des Problems unmissverständlich deutlich.
Nach den von Sören Pellmann benannten Angaben bestehen an rund 9.300 Bahnsteigen und ihren Zuwegungen an etwa 5.400 Stationen weiterhin erhebliche Barrieren. Bundesweit erreichen noch immer 28 Prozent der Bahnsteige nicht die erforderliche Mindesthöhe von 55 Zentimetern, die für einen stufenlosen Einstieg notwendig ist. Besonders problematisch ist die Situation in einzelnen Bundesländern: In Thüringen erfüllen nur 55 % der Bahnsteige diese Mindestanforderung, in Sachsen sind es 59 %, in Bayern 61 %. Bei der taktilen Wegführung zum Bahnsteig bildet Sachsen-Anhalt mit nur 48 % den Negativwert.
„Diese Zahlen, die Sören Pellmann öffentlich gemacht hat, spiegeln exakt die Erfahrungen unserer Mitglieder wider“, erklärt Verena Gotzes, Bundesvorsitzende des BSK e.V. „Für viele Menschen mit Behinderungen ist Bahnfahren bis heute mit hohem organisatorischem Aufwand verbunden – oder schlicht nicht möglich. Fehlende Bahnsteighöhen, nicht funktionierende Aufzüge und unzureichende Leitsysteme bedeuten faktisch den Ausschluss von jeglicher Mobilität.“
UN-Behindertenrechtskonvention weiterhin nicht umgesetzt
Der BSK e.V. weist darauf hin, dass Barrierefreiheit im öffentlichen Personenverkehr keine freiwillige Leistung ist, sondern eine verbindliche Verpflichtung aus der UN-Behindertenrechtskonvention, die in Deutschland seit 2009 gilt. Dass die von Pellmann aufgezeigten Defizite auch Anfang 2025 noch in dieser Größenordnung bestehen, bewertet der Verband als schwerwiegendes Versäumnis.
Besonders kritisch ist aus Sicht des BSK e.V. das von Pellmann benannte Umsetzungstempo. Wenn – wie in seiner Pressemeldung ausgeführt – weiterhin nur rund 150 Bahnsteige pro Jahr barrierefrei umgebaut werden, wird es noch Jahrzehnte dauern, bis ein flächendeckend barrierefreier Bahnverkehr Realität wird. Allein der Abbau der fehlenden Bahnsteighöhen würde bei diesem Tempo nahezu 20 Jahre in Anspruch nehmen.
Seit vielen Jahren setzt sich der BSK e.V. intensiv für einen barrierefreien ÖPNV ein. Ein eigenes Fachteam Mobilität erstellt Stellungnahmen, begleitet politische Prozesse und berät sowohl Privatpersonen als auch Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger zu Rechten und Pflichten im Bereich barrierefreier Mobilität.
BSK begleitet barrierefreie Mobilität vor Ort mit eigenem Projekt
Ergänzend dazu führt der BSK e.V. seit mehreren Jahren das Projekt „ÖPNV für Alle“ – nun in der Verlängerung unter dem Titel "Erfolgreich weiter – ÖPNV für alle gemeinsam gestalten“ durch. Ziel des Projekts ist es, die Umsetzung der Barrierefreiheit im öffentlichen Nahverkehr strukturell zu unterstützen, insbesondere auf kommunaler Ebene.
Das Projekt richtet sich an Aufgabenträger, Selbsthilfeorganisationen, Behinderten- und Fahrgastbeiräte sowie weitere Akteurinnen und Akteure und unterstützt diese bei der Erarbeitung, Fortschreibung und Bewertung von Nahverkehrsplänen im Hinblick auf Barrierefreiheit. Durch Information, Beratung und Qualifizierung trägt das Projekt dazu bei, dass die gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit nicht nur formal, sondern auch in der Praxis berücksichtigt werden.
„Ein barrierefreier ÖPNV ist für Menschen mit Behinderungen die Grundlage für ein selbstbestimmtes Leben – für Arbeit, Bildung, politische Teilhabe und soziale Beziehungen“, so Gotzes weiter. „Gleichzeitig profitieren alle Menschen von barrierefreien Strukturen. Barrierefreiheit ist kein Sonderbedarf, sondern ein Qualitätsmerkmal moderner Mobilität.“
Der BSK e.V. schließt sich daher dem Wunsch Sören Pellmanns nach deutlich verstärkten Anstrengungen an und fordert:
• einen verbindlichen, bundesweiten Zeit- und Stufenplan für vollständige Barrierefreiheit an allen Bahnhöfen,
• eine substanzielle Erhöhung der Mittel für den barrierefreien Umbau,
• sowie die verpflichtende Beteiligung der Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderungen bei Planung und Umsetzung.