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Mehr Schutz? Ja. Aber bitte nicht ohne uns!
Das Gericht kippt die bisherigen Triage-Regeln – gut so. Denn klar ist: Menschen mit Behinderungen brauchen in Extremsituationen verlässlichen Schutz vor Diskriminierung.
Was jedoch gar nicht geht: Über die Köpfe der Betroffenen hinweg zu entscheiden. Der BSK kritisiert scharf, dass weder bei der alten Gesetzgebung noch bei den aktuellen Fachgesprächen Selbstvertretungsorganisationen beteiligt wurden. Wer Inklusion ernst meint, lässt Betroffene nicht draußen stehen.
Achtung, Flickenteppich!
Jetzt sollen die Länder ran. Das klingt nach Flexibilität – birgt aber die Gefahr eines heillosen Durcheinanders: 16 unterschiedliche Regeln, 16 verschiedene Schutzstandards? Der BSK sagt klar: Nicht mit uns. Wir brauchen bundesweit vergleichbare, diskriminierungsfreie Leitlinien. Menschen mit Behinderungen dürfen nicht davon abhängig sein, in welchem Bundesland sie gerade ins Krankenhaus kommen.
Ärztliche Freiheit – ja. Diskriminierung – nein.
Natürlich verdient die ärztliche Entscheidungskompetenz Respekt. Doch ohne klare Leitplanken steigt das Risiko, dass Menschen mit Behinderungen im Ernstfall wieder benachteiligt werden. Und genau das darf nicht passieren.
Unsere Forderung: Mitgestalten statt Nachbessern
Der BSK verlangt daher, dass Behindertenverbände von Anfang an an den Tisch gehören – nicht als Anhängsel, sondern als gleichberechtigte Partner.
Nur so entstehen Regeln, die fair, praxistauglich und wirklich inklusiv sind.
Fazit: Das Urteil ist ein Weckruf. Der Schutz von Menschen mit Behinderung muss nicht nur verfassungsrechtlich anerkannt, sondern auch politisch und praktisch umgesetzt werden – und zwar gemeitnsam mit uns, nicht ohne uns.