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BSK-Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderter Saarland e.V.
Eigentlich ein Fest der Inklusion, in der Praxis jedoch mit zahlreichen Barrieren. Der BSK-Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderter Saarland kritisiert die mangelnde Barrierefreiheit bei der Inklu Saar und der Abschlussfeier der Special Olympics Saar.
Seit vielen Jahren findet das Sommerfest der Inklusion (InkluSaar) in Dillingen statt. In diesem Jahr wurde die Veranstaltung erstmals gemeinsam mit der Abschlussfeier der Special Olympics Saar durchgeführt. Aus Sicht vieler Besucher*innen mit Behinderungen wurde auch diese Veranstaltung ihrem eigenen Anspruch an Inklusion nicht gerecht.
Sowohl der Veranstaltungsbereich am Tbilisser Platz als auch das Gelände am Staden wiesen zahlreiche Barrieren auf. Die Ausstellungsstände der InkluSaar befanden sich überwiegend auf sandigem Wiesenboden, der für Rollstuhlnutzende sowie Menschen mit Rollator nur schwer oder teilweise gar nicht passierbar war.
Erschwerend kam hinzu, dass zahlreiche Stände in großen Giebelzelten untergebracht waren, deren Eingänge über etwa 15 Zentimeter hohe Stufen verfügten. Zwar waren vereinzelt Rampen vorhanden, diese waren jedoch nach Einschätzung Betroffener deutlich zu steil, um sie mit dem Rollstuhl sicher und selbstständig nutzen zu können.
Auch die Verlegung zahlreicher Kabelkanäle stellte ein Hindernis dar. Lediglich zwei davon waren mit geeigneten Überquerungshilfen ausgestattet. An vielen anderen Stellen war eine Überquerung nur mit Unterstützung möglich.
Selbst die aufgestellten barrierefreien Toilettencontainer konnten von Rollstuhlnutzenden nicht eigenständig genutzt werden. Die Zufahrtsrampe war zu steil, zudem fehlte vor der Tür ein ausreichend großes Podest, sodass ein selbstständiges Öffnen der Tür kaum möglich war.
Der Landesvorsitzende des BSK Saarland, Uwe Wagner, sprach den Landesbehindertenbeauftragten des Saarlandes auf die festgestellten Mängel an. Nach seinen Angaben verwies dieser darauf, für die Planung und Durchführung der Veranstaltung nicht zuständig zu sein und die Verantwortung beim zuständigen Ministerium zu sehen.
Aus Sicht des BSK zeigt die Veranstaltung einmal mehr, dass Inklusion nicht allein durch den Titel einer Veranstaltung entsteht. Wer ein Fest der Inklusion ausrichtet oder eine Veranstaltung für Menschen mit und ohne Behinderungen organisiert, muss Barrierefreiheit von Beginn an konsequent umgesetzt werden. Dazu gehören unter anderem geeignete Untergründe, stufenlose Zugänge, normgerechte Rampen, uneingeschränkt nutzbare Sanitäranlagen sowie ausreichend ausgewiesene Behindertenparkplätze. Letztere fehlten im unmittelbaren Umfeld der Veranstaltung ebenfalls, wodurch der Besuch bereits bei der Anreise unnötig erschwert wurde.