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Mit der Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes, den Änderungen im Teilhabe- und Pflegequalitätsgesetz in Baden-Württemberg und der aktuellen Debatte um Barrierefreiheit im Wohnungsbau steht mehr auf dem Spiel als juristische Detailfragen. Es geht um Aufzüge, die nicht gebaut werden. Um Fristen, die zu kurz sind, um sich zu wehren. Um Mitbestimmung, die vom verbindlichen Recht zur unverbindlichen Option schrumpft.
Das im Februar 2026 beschlossene Reformpaket des BGG verspricht Fortschritt, doch bei näherem Hinsehen entstehen Lücken: Die Privatwirtschaft wird zwar einbezogen, kann sich jedoch häufig mit dem Hinweis auf „übermäßige Belastung“ entziehen. Verpflichtende bauliche Anpassungen fehlen, angemessene Vorkehrungen bleiben hinter internationalen Standards zurück, und die individuelle Rechtsdurchsetzung wird spürbar eingeschränkt.
Parallel dazu werden in Pflegeeinrichtungen Mitwirkungsrechte relativiert, Kontrollmechanismen gelockert und Schutzräume poröser. Im Wohnungsbau wiederum droht Barrierefreiheit zur verhandelbaren Größe zu werden, obwohl Studien zeigen, dass ihre Mehrkosten im Neubau überschaubar sind.
Diese Entwicklungen zeichnen ein beunruhigendes Bild: Während der Bedarf an Teilhabe wächst, geraten rechtliche Sicherungen unter Druck. Die Frage ist nicht nur, wie Gesetze formuliert sind, sondern wem sie künftig tatsächlich Türen öffnen – und wem sie sie verschließen.