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Reha-Verordnungen werden ab Juli 2022 einfacher

Ab 1. Juli 2022 erhalten Patientinnen und Patienten leichter Zugang zu geriatrischer Rehabilitation und Anschlussrehabilitation.

von af

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  • Aus dem Verband

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte einen gesetzlichen Auftrag aus dem Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (GKV-IPReG) umgesetzt und die neuen Regelungen am 16. Dezember 2021 beschlossen.

Ab 1. Juli 2022 erhalten Patientinnen und Patienten leichter Zugang zu geriatrischer Rehabilitation und Anschlussrehabilitation. Die Krankenkasse muss nun nicht mehr prüfen, ob eine geriatrische Rehabilitation für Versicherte ab 70 Jahren medizinisch erforderlich ist. Stattdessen überprüfen Vertragsärzt:innen den medizinischen Bedarf anhand festgelegter Kriterien und über Funktionstests. Sind die Kriterien erfüllt, können sie mit den Ergebnissen die Erforderlichkeit auf dem Verordnungsformular begründen. Die Krankenkasse prüft nur noch die leistungsrechtlichen Voraussetzungen. Das Ziel einer geriatrischen Rehabilitation ist die Beweglichkeit und individuelle Selbständigkeit nach einer langen Krankheit oder einer Operation zu erhalten bzw. wiederherzustellen, sowie Pflegebedürftigkeit zu vermeiden.

Einfacher wird es auch für alle Patient:innen, die nach einem Krankenhausaufenthalt eine sogenannte Anschlussrehabilitation (früher: Anschlussheilbehandlung) benötigen. Hier entfällt bei Vorliegen der Voraussetzungen für eine Rehabilitation für bestimmte Indikationen ebenfalls die Überprüfung der Krankenkassen, ob die Leistung medizinisch erforderlich ist. So beispielsweise bei Erkrankungen des Herzens, des Kreislaufsystems, nach Einsatz eines neuen Knie- oder Hüftgelenks oder bei Krebserkrankungen.

Weiterführende Informationen

Beschluss des G-BA vom 16. Dezember 2021

Pressemitteilung des G-BA vom 16. Dezember 2021

Themenseite Medizinische Rehabilitation