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Inklusionsbeirat der Staatlichen Koordinierungsstelle fordert vierte Staffel der Ausgleichsabgabe - Positionspapier veröffentlicht
Arbeitgeber mit mehr als 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, fünf Prozent ihrer Stellen mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Rund ein Viertel aller beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber, in der Summe über 44.000 Unternehmen in Deutschland, beschäftigen jedoch keinen einzigen Menschen mit Schwerbehinderung. Um die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen weiter zu stärken und die Arbeitgeber dazu anzuhalten, ihre gesetzliche Verpflichtung zu erfüllen, ist aus Sicht des Inklusionsbeirats die Einführung einer vierten Staffel bei der Ausgleichsabgabe erforderlich. Die Regierungsparteien hatten sich bereits im Koalitionsvertrag auf eine vierte Staffel verständigt. Der Inklusionsbeirat fordert, dies nun zeitnah umzusetzen.
Das komplette Positionspapier finden Sie im HIER
Über die Staatliche Koordinierungsstelle und den Inklusionsbeirat
Die staatliche Koordinierungsstelle nach Art. 33 UN - Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) bindet Menschen mit Behinderungen und Vertreter*innen der Zivilgesellschaft in die Umsetzung der UN-BRK in Deutschland ein. Die Koordinierungsstelle ist somit die Schnittstelle zwischen der Zivilgesellschaft und der staatlichen Ebene. Sie ist mit Vertreter*innen von bundesweit agierenden Verbänden von Menschen mit Behinderungen besetzt. Zentrales Gremium ist der Inklusionsbeirat. Die Geschäftsstelle der Staatlichen Koordinierungsstelle ist angesiedelt beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen.