Stellungnahme des BSK zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus

„Nie wieder! – Erinnern heißt handeln“

Am heutigen Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (NS) erinnert der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK) besonders an die systematische Ermordung von Menschen mit Behinderungen durch das NS-Regime.

von Jasmin Paul

erwachsene Engelskulptur - gesenkter Kopf - auf einem Friedhof
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  • Aus dem Verband

Der 27. Januar ist Gedenktag in Deutschland und internationaler Holocaust-Gedenktag, markiert durch den Jahrestag der Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau im Jahr 1945.

Historische Dimension der NS-Euthanasie 

Im Rahmen der sogenannten „Aktion T4“ und weiterer Euthanasie-Programme setzten die Nationalsozialisten ihre menschenverachtende Ideologie in gezielten Massenmord um: Menschen mit körperlichen, geistigen und psychischen Beeinträchtigungen wurden als „lebensunwert“ abgestempelt und planmäßig getötet. Bereits zwischen 1933 und 1939 wurden im Deutschen Reich Zehntausende Menschen mit tatsächlichen oder zugeschriebenen Behinderungen zwangssterilisiert.

Die offizielle T4-Phase (1939–1941) forderte nach internen NS-Angaben 70.273 Opfer, die in speziell eingerichteten Tötungseinrichtungen ermordet wurden. Wissenschaftliche Schätzungen gehen davon aus, dass zwischen 1939 und 1945 insgesamt mehr als 300.000 Menschen mit Behinderungen im Deutschen Reich und den von Deutschland besetzten Gebieten Europas getötet wurden – in Gaskammern, durch Injektionen, Unterernährung und andere brutale Methoden. Diese Morde waren kein „Nebenprodukt“ des Krieges, sondern Ausdruck einer staatlich organisierten Ideologie, in der Menschen mit Behinderungen als wirtschaftlicher und sozialer „Ballast“ verunglimpft wurden.

„Wir gedenken heute jener Männer, Frauen und Kinder, die durch ein staatlich legitimiertes System der Menschenverachtung ihr Recht auf Leben verloren. Diese Verbrechen zeigen, wie tief verwurzelt Diskriminierung, Abwertung und Ausgrenzung von Menschen mit Behinderungen in staatlichen Strukturen sein können und wie wichtig es ist, dem mit historischer Erinnerung und eigenem Engagement entgegenzuwirken. Erinnerung darf nicht abstrakt bleiben – sie muss in konkrete politische Verantwortung münden.“

Erinnerung braucht Anerkennung 

Noch heute – 70 Jahre nach seiner Gründung – fordert der BSK gemeinsam mit anderen Organisationen, dass Menschen mit Behinderungen offiziell als Verfolgte des nationalsozialistischen Regimes anerkannt werden – nicht als Randgruppe, sondern als wesentlicher Teil des gemeinsamen Erinnerns und Mahnens.
 
„Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Deutschland diese schrecklichen Gräueltaten benennt und anerkennt – nicht als Fußnote der Geschichte, sondern als zentrale Mahnung gegen jede Form von Ausgrenzung und Entmenschlichung“, so Verena Gotzes.

Aktuelle politische Lage in Deutschland 

Obwohl Menschen mit Behinderungen heute rechtlich vor Verfolgung und körperlicher Gewalt geschützt sind, bemängelt der BSK, dass sie in Deutschland weiterhin vielfach als Menschen zweiter Klasse behandelt werden. Barrierefreiheit bleibt vielerorts unzureichend, echte Inklusion ist trotz gesetzlicher Verpflichtungen noch nicht erreicht. Politische Prioritäten setzen häufig andere Schwerpunkte, so dass Benachteiligungen in vielen Lebensbereichen wie bspw. im Bildungswesen, am Arbeitsmarkt und im öffentlichen Raum fortbestehen.

„Gedenken allein reicht nicht. Wir müssen als Gesellschaft die Lehren aus der Geschichte ziehen und hier und jetzt Barrierefreiheit und Inklusion ganzheitlich verwirklichen – nicht als Nice-to-have, sondern als unverzichtbares Fundament einer gerechten Demokratie“, betont Verena Gotzes.