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Schleswig Holstein

Neuregelung der Krankenversicherung für Beamte

Schleswig-Holstein erleichtert durch neue Krankenversicherungsregelung das Leben von Beamten mit Behinderung, indem es staatliche Zuschüsse für freiwillig Gesetzlich Versicherte einführt und somit finanzielle Entlastung bietet.

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  • Aus der Szene

Das Land Schleswig-Holstein hat eine Neuregelung zur Krankenversicherung eingeführt, wonach Beamte die aufgrund der Behinderung oder Krankheit bisher freiwillig in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert waren, seit dem 01.01.2024 staatlichen Zuschüsse erhalten.

Die ursprüngliche Entscheidung sich freiwillig in der GKV zu versichern, führte zu einem Verlust des Anspruchs auf Beihilfe im Bereich der Krankenversicherung, nicht jedoch im Bereich der Pflegeversicherung.
Die Regelung stellt eine deutliche Entlastung insbesondere für langfristig und freiwillig versicherte Beamte mit Behinderung dar, da sie nun von den reduzierten Beiträgen und den damit verbundenen Leistungen profitieren können. Die GKV folgt dem Solidaritätsprinzip mit einkommensabhängigen Beiträgen, während die private Krankenversicherung (PKV) und die Beihilfe auf individuell gewählten Leistungen basieren. Die Regelung betrifft nur die Kranken-, nicht aber die Pflegeversicherung, was weitere Überlegungen erfordert.

Angesichts der Komplexität des Themas ist eine umfassende Beratung durch Experten im Beihilferecht und in der Krankenversicherung für eine fundierte Entscheidung unerlässlich. Interessierte Beamte sollten sich daher intensiv mit den Bedingungen und Auswirkungen dieser Neuregelung auseinandersetzen und entsprechende Beratungsangebote nutzen.

Mehr dazu auf der Seite der Landesregierung Schleswig Holstein.