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Neue Richtlinie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung verbessert Transparenz und Barrierefreiheit im Gesundheitswesen

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat am 15. Juli 2024 eine neue Richtlinie nach § 75 Absatz 7 SGB V in Kraft gesetzt.

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Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Transparenz und Barrierefreiheit im deutschen Gesundheitswesen maßgeblich zu verbessern. Die Richtlinie stellt klare Vorgaben für die Veröffentlichung von Sprechzeiten und Informationen zur Barrierefreiheit bereit.

Verbesserte Information über Sprechstundenzeiten und Barrierefreiheit

Die neue Richtlinie verpflichtet alle Arztpraxen, detaillierte Angaben zu ihren Sprechstundenzeiten und Barrierefreiheitsmerkmalen zu machen. Hierbei gelten folgende Anforderungen:

Sprechstundenzeiten:

  • Angabe der Sprechzeiten: Die Praxen müssen Beginn und Ende sowie die Art der Sprechstunde angeben.
  • Einheitliche Codes: Für die verschiedenen Arten der Sprechzeiten sind einheitliche Codes zu verwenden, um eine präzise Auswertung zu ermöglichen.
  • Aktualisierungen: Änderungen der Sprechzeiten müssen unverzüglich erfasst und veröffentlicht werden.
  • Freitextangaben: Zusätzlich zu den codierten Informationen können praxisindividuelle Angaben in Freitextform hinzugefügt werden.

Barrierefreiheit:

  • Erfassung der Merkmale: Merkmale zur Barrierefreiheit sind in einer einheitlichen Systematik zu erfassen und bereitzustellen.
  • Erweiterte Merkmale: Weitere Merkmale können erfasst und veröffentlicht werden, solange sie die Differenzierung der Barrierefreiheit ermöglichen.

Bereitstellung auf den Internetseiten:

  • Zweck: Die Informationen zur Barrierefreiheit der Praxen sollen Patientinnen und Patienten helfen, geeignete Praxen zu finden.
  • Anforderungen: Die Veröffentlichung muss die Perspektiven von Patienten mit verschiedenen Beeinträchtigungsarten berücksichtigen, z. B. Sehbeeinträchtigung, Blindheit, Mobilitätsbeeinträchtigung, kognitive Beeinträchtigung, Schwerhörigkeit, Gehörlosigkeit und Taubblindheit/Hör-Sehbeeinträchtigung.

Aktualisierung der Angaben:

  • Erfassung von Änderungen: Änderungen der Barrierefreiheitsangaben sind zu erfassen und zu veröffentlichen.
  • Anlassbezogene Abfragen: Diese erfolgen bei strukturellen Veränderungen in der Praxis. Praxen können Änderungen jederzeit melden.
  • Kontaktmöglichkeit: Eine Kontaktmöglichkeit für Hinweise zur Barrierefreiheit wird veröffentlicht.

Überprüfung und Überarbeitung:

  • Regelmäßige Überprüfung: Die Systematik zur Barrierefreiheit wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert, unter Einbeziehung relevanter Fachstellen und Interessenvertretungen.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung betont, dass diese Maßnahmen einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Patientenversorgung und zur Förderung einer inklusiven Gesundheitslandschaft darstellen.

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