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Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen haben grundsätzlich Anspruch auf Versorgung mit Heilmitteln.Nachdem der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die bisherigen Richtlinien für die Versorgung von Patienten überarbeitet hat, sind diese im Sommer 2022 in Kraft getreten.In einer jetzt überarbeiteten Neuauflage der Broschüre „ABC Heilmitte-Richtlinie“ stellt die Autorin, Marion Rink, selbst Patientenvertreterin im G-BA, die neuen Bestimmungen vor.
Ziel war es dabei, die bisherige Richtlinie zu vereinfachen und den veränderten Bedarfen von Patienten anzupassen.
Die Broschüre, die sich an Ärzten*innen, Therapeuten*innen und Patienten*innen richtet, kann beim Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. bestellt werden: https://shop.bsk-ev.org/Ratgeber_1 oder telefonisch: 06294 428170