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Warum die Reform des Kommunalrechts in Schleswig-Holstein für Menschen mit Behinderungen entscheidend ist

von Martina Scheel

Reform Kommunalrecht Schleswig-Holstein
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  • Aus dem Verband

Kommunalpolitik klingt für viele zunächst abstrakt – dabei entscheidet sie ganz konkret über den Alltag vor Ort: Wird der neue Gehweg barrierefrei gebaut? Gibt es inklusive Freizeitangebote? Werden Menschen mit Behinderungen bei Planungen überhaupt gehört? Genau hier setzen Beiräte und Beauftragte an: Sie vertreten die Interessen von Menschen mit Behinderungen direkt in Städten und Gemeinden. In Schleswig-Holstein steht derzeit eine Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften an. Ziel ist es unter anderem, die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern zu stärken. Für die BSK-Landesvertretung in Schleswig-Holstein ist klar: Diese Reform bietet eine wichtige Chance – aber nur, wenn die Mitwirkung von Menschen mit Behinderungen konsequent und praxistauglich ausgestaltet wird. Die BSK-Landesvertretung Schleswig-Holstein hat den Gesetzentwurf daher genau unter die Lupe genommen und eine Stellungnahme erarbeitet.

 Gleichstellung darf nicht halbherzig bleiben

 Ein zentraler Punkt der Reform ist die geplante Gleichstellung von ehrenamtlichen Beauftragten mit Beiräten. Dies bewertet der BSK ausdrücklich positiv. Denn die Realität in vielen Kommunen zeigt: Es ist häufig schwierig, komplette Beiräte zu besetzen, während sich engagierte Einzelpersonen eher finden lassen.

Problematisch ist jedoch, dass der Gesetzentwurf häufig ein „Entweder-oder“ vorsieht. Beauftragte sollen Beiräte ersetzen können – nicht aber ergänzen. Aus Sicht des BSK greift das zu kurz: Beide Formen müssen gleichberechtigt nebeneinander bestehen können. „Wir brauchen kein Entweder-oder, sondern flexible Lösungen vor Ort. Beiräte und Beauftragte müssen gleichberechtigt nebeneinander bestehen können“, bringt es Martina Scheel, stv. Vorsitzende der BSK- Landesvertretung Schleswig-Holstein, auf den Punkt.

 Beteiligung braucht echte Rechte 

 Strukturen allein garantieren noch keine wirksame Mitbestimmung. Entscheidend ist, welche Rechte damit verbunden sind. Kritisch sieht die Landesvertretung insbesondere den Ausschluss von nicht-öffentlichen Sitzungsteilen. Gerade dort werden oft entscheidende Themen diskutiert. Hier fordert der BSK mehr Spielraum für Kommunen, um eine Teilnahme zu ermöglichen.

Auch unnötige Bürokratie steht wirksamer Beteiligung im Weg. So wird die Pflicht, vor Wortmeldungen in Ausschüssen erst einen Beschluss des eigenen Gremiums einzuholen, als praxisfern bewertet. „Wer Beteiligung ernst meint, darf sie nicht durch unnötige Formalitäten ausbremsen“, so Scheel.

 Engagement braucht verlässliche Rahmenbedingungen

Ein weiterer Schwerpunkt der Stellungnahme liegt auf den strukturellen Voraussetzungen. Ehrenamtliches Engagement ist unverzichtbar – darf aber nicht von privaten Ressourcen abhängen. Der BSK fordert deshalb eine landesweite Vereinheitlichung von Aufwandsentschädigungen sowie ausreichende Budgets für Fortbildungen und Netzwerkarbeit. Es kann nicht sein, dass engagierte Menschen auf eigene Kosten an wichtigen Treffen teilnehmen müssen. Darüber hinaus möchte die Landesvertretung über ihre Stellungnahme neue Ideen in die Diskussion einbringen – etwa ein landesweites „Behindertenparlament“ sowie eine zentrale Koordinierungsstelle, um Austausch und politische Wirksamkeit zu stärken. Auch die Rolle der Inklusionsbeauftragten soll deutlich verbindlicher gesetzlich verankert werden.

Wenn Gesetze selbst Barrieren schaffen

Neben den inhaltlichen Punkten kritisiert der BSK auch das Verfahren und die Ausgestaltung des Gesetzentwurfs. Komplexe Verweisstrukturen und schwer verständliche Formulierungen erschweren den Zugang erheblich. Gerade für Menschen mit Behinderungen stellt dies eine unnötige Barriere dar. Hinzu kommen sehr kurze Fristen für Stellungnahmen, die eine ernsthafte Beteiligung erschweren. Auch zentrale Begriffe wie „wichtige Angelegenheiten“ bleiben zu ungenau und lassen zu viel Spielraum zur Auslegung.

 Fazit: Gute Richtung, aber noch nicht am Ziel

Die Reform des Kommunalrechts in Schleswig-Holstein ist ein wichtiger Schritt, um Bürgerbeteiligung zu stärken. Aus Sicht des BSK zeigt der Gesetzentwurf positive Ansätze – insbesondere bei der Anerkennung ehrenamtlicher Strukturen. Gleichzeitig wird deutlich: Damit aus Beteiligung echte Mitbestimmung wird, braucht es mehr als gute Absichten. Gleichberechtigte Strukturen, klare Rechte und verlässliche Rahmenbedingungen sind entscheidend. Die Stellungnahme der Landesvertretung macht deutlich, wo nachgebessert werden muss – damit Beteiligung nicht nur auf dem Papier steht, sondern im Alltag tatsächlich wirkt.

 Die komplette Stellungnahme ist voraussichtlich Mitte Mai hier auf unserer BSK-Website zu finden.