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Insbesondere die Opfer der NS-„Euthanasie“ und der Zwangssterilisationen, die während des Nationalsozialismus ums Leben kamen oder schwere Misshandlungen erlitten, sollen nach 80 Jahren endlich als Opfergruppe offiziell anerkannt werden.
Verena Gotzes, Bundesvorsitzende des BSK, erklärt: „Es ist ein längst überfälliger Schritt, dass die schrecklichen Gräueltaten, denen Menschen mit Behinderung während der NS-Zeit ausgesetzt waren, nun auch als Verfolgung anerkannt werden. Diese Menschen wurden nicht nur um ihr Leben gebracht, sondern auch ihrer Menschenwürde beraubt. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Deutschland diese dunkle Seite seiner Geschichte anerkennt und die Betroffenen, deren Leid systematisch verursacht wurde, als Opfer des Nazi-Regimes würdigt.“
Am 30. Januar wird der fraktionsübergreifende Antrag zur Anerkennung der Betroffenen als Verfolgte des Nazi-Regimes im Bundestag beschlossen. Der BSK begrüßt auch die verstärkte Aufarbeitung der NS-„Euthanasie“-Morde und Zwangsterilisationen, bei denen Hunderttausende Menschen, darunter auch viele mit körperlicher und geistiger Behinderung, ums Leben kamen.
„Die Anerkennung der Opfer des NS-Regimes ist nicht nur ein Akt der Gerechtigkeit, sondern auch ein Zeichen gegen die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung in der Gegenwart. Durch die Aufarbeitung und die Einbeziehung von Verbänden der Behindertenselbsthilfe wird das kollektive Gedächtnis der Gesellschaft gestärkt“, so Gotzes weiter.
Im Rahmen des Gedenktages für die Opfer des Nationalsozialismus wird am 29. Januar 2025 um 10.30 Uhr eine Kranzniederlegung am Gedenk- und Informationsort für die Opfer der NS-„Euthanasie“-Morde in der Berliner Tiergartenstraße 4 stattfinden.
Verena Gotzes abschließend: „Es ist höchste Zeit, dass Menschen mit Behinderung als Opfer des Nazi-Regimes anerkannt werden. Nur durch diese Anerkennung können wir verhindern, dass sich solche Gräueltaten je wiederholen.“