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Kostenübernahme bei Assistenz im Krankenhaus – Richtlinie tritt in Kraft

Die Richtlinie zur Assistenz im Krankenhaus tritt ab dem 1. November 2022 in Kraft.

von af

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  • Aus dem Verband

Noch vor der Sommerpause 2021 wurde die gesetzliche Grundlage geschaffen, damit die Kostenübernahme für eine Assistenz im Krankenhaus geregelt ist. Bisher war die Kostenübernahme nur dort geregelt, wo die persönliche Assistenz im sogenannten Arbeitgebermodell organisiert war. Für alle anderen gab es keine Regelung zur Kostenübernahme.

Vorgesehen ist nun, dass die Krankenkasse zahlt, wenn Angehörige ins Krankenhaus begleiten. Sofern Mitarbeitende von Einrichtungen der Behindertenhilfe begleiten, sollen die Träger der Eingliederungshilfe zahlen.

Mit der gesetzlichen Grundlage war es jedoch noch nicht getan. Der gemeinsame Bundesausschuss musste noch im Rahmen einer Richtlinie regeln unter welchen Bedingungen und für welchen Personenkreis die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine Assistenz im Rahmen des Krankengeldes übernimmt.

Zum Richtlinienentwurf hat auch der BSK im Rahmen des Stellungnahmeverfahrens eine Stellungnahme abgegeben.

Die gesetzliche Regelung und die Richtlinie sind ein Schritt in die richtige Richtung. „Leider gibt es noch keine Regelungen zur Finanzierung von Assistenz bei einem Rehaaufenthalt“, gibt Verena Gotzes, vom vertretungsberechtigten Vorstand zu bedenken.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Gemeinsamen Bundesausschusses.