Suche schließen


Kostenübernahme bei Assistenz im Krankenhaus

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat alle stellungnahmeberechtigten Organisationen aufgefordert ihre Anmerkungen zur Richtlinie mitzuteilen.

von af

  •  
  • Aus dem Verband

Noch vor der Sommerpause 2021 wurde die gesetzliche Grundlage geschaffen, damit die Kostenübernahme für eine Assistenz im Krankenhaus auch ohne Assistenz im Rahmen des Arbeitgebermodells geregelt ist.

Bisher wurden die Kosten für eine Assistenz im Krankenhaus nur übernommen, wenn die persönliche Assistenz im sogenannten Arbeitgebermodell organisiert war. Für alle anderen Modelle der Assistenz, etwa über einen Assistenzdienst oder im Rahmen von Leistungen der Eingliederungshilfe, gab es keine Regelung zur Kostenübernahme. Vorgesehen ist nun, dass die Krankenkasse Krankengeld zahlt, wenn Angehörige bzw. nahestehende Personen als Assistenz ins Krankenhaus begleiten. Sofern Mitarbeitende von Einrichtungen der Behindertenhilfe begleiten, wird der Träger der Eingliederungshilfe zahlen.

Mit der gesetzlichen Grundlage war es jedoch noch nicht getan. Der gemeinsame Bundesausschuss musste noch im Rahmen einer Richtlinie regeln unter welchen Bedingungen und für welchen Personenkreis die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine Assistenz im Rahmen des Krankengeldes übernimmt.

Zu diesem Richtlinienentwurf hat der BSK eine Stellungnahme abgegeben.