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Kostenübernahme bei Assistenz im Krankenhaus

Die seit langem geforderte Regelung zur Kostenübernahme von Assistenz im Krankenhaus scheint nun doch noch vor der Sommerpause zu kommen

von ak

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  • Aus dem Verband

Nachdem die Pflegereform nur ein Reförmchen geworden ist, scheint die Regierung zumindest eine tragbare Regelung zur Kostenübernahme bei der Assistenz im Krankenhaus noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden. Nachdem der Streit, wer die Kosten für die Assistenz im Krankenhaus übernimmt, Krankenkasse oder Eingliederungshilfe, beigelegt ist, wurde im Kabinett ein Entwurf beschlossen, der bereits vor der Sommerpause das parlamentarische Verfahren durchlaufen soll.

„Wie vom BSK schon seit langem und auch in den Wahlprüfsteinen gefordert soll jetzt endlich eine Regelung zur Kostenübernahme von Assistenz im Krankenhaus für alle Menschen mit Assistenz kommen“, sagt Gerwin Matysiak vom BSK e.V.

Bisher war die Kostenübernahme nur dort geregelt, wo die persönliche Assistenz im sogenannten Arbeitgebermodell organisiert war. Für alle anderen gab es keine Regelung zur Kostenübernahme.

Vorgesehen ist nun, dass die Krankenkasse zahlt, wenn Angehörige ins Krankenhaus begleiten. Sofern Mitarbeitende von Einrichtungen der Behindertenhilfe begleiten, sollen die Träger der Eingliederungshilfe zahlen. Der Aufenthalt im Krankenhaus ist immer eine Grunderfahrung, umso wichtiger ist es hier, dass insbesondere die Menschen mit Behinderungen jemanden an der Seite haben, dem sie vertrauen und der ihnen Sicherheit gibt.

„Der BSK unterstützt die Regelung zur Assistenz im Krankenhaus und ist zuversichtlich, dass sie noch vor Ende der Legislatur verabschiedet wird“, so Matysiak.