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Kindergeld für erwachsene Menschen mit Behinderung

Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) hat seinen bewährten Ratgeber zum Kindergeld aktualisiert. Er erklärt die maßgeblichen Voraussetzungen für den Bezug des Kindergeldes anhand vieler konkreter Beispiele.

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  • Aus der Szene

Für ein behindertes Kind können Eltern über das 18. Lebensjahr hinaus und ohne altersmäßige Begrenzung Kindergeld erhalten, wenn das Kind aufgrund einer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Die Feststellung, ob im Einzelfall ein Anspruch auf Kindergeld besteht, ist nicht immer einfach.In verständlicher Sprache gibt der bvkm deshalb den Eltern einen Überblick über ihre Rechte. Verwiesen wird in der Broschüre immer wieder auf Passagen aus der aktuellen Dienstanweisung zum Kindergeld. Diese Angaben helfen Eltern, ihre Rechte wahrzunehmen, falls es zu Unstimmigkeiten mit der Familienkasse kommt.

Im zweiten Teil des Merkblatts werden die Steuervorteile erläutert, deren Inanspruchnahme vom Bezug des Kindergeldes abhängig ist. Hierzu zählen zum Beispiel der Behinderten-Pauschbetrag und der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. In Teil drei geht das Merkblatt auf die von der Bundesregierung geplante Kindergrundsicherung ein. Die Entlastungsfunktion, die das Kindergeld für Eltern erwachsener Kinder mit Behinderung hat, darf bei dieser neuen Unterstützungsleistung nicht verloren gehen, fordert der bvkm und erläutert hierzu seinen Standpunkt.

Der Ratgeber „Kindergeld für erwachsene Menschen mit Behinderung“ steht zum kostenlosen Download unter www.bvkm.de (Rubrik „Recht & Ratgeber“) zur Verfügung.Die gedruckte Version des Ratgebers kann gegen Erstattung der Versandkosten unseren Webshop, per Mail über versand@bvkm.de oder postalisch unter bvkm, Brehmstr. 5-7, 40239 Düsseldorf bestellt werden Die Druckversion wurde gefördert von der GlücksSpirale.