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Kfz-Hilfe für Behinderte auf E-Bikes und Pedelecs soll erweitert werden

Der Petitionsausschuss im Bundestag unterstützt die Forderung, Zuschüsse oder Darlehen gemäß der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung auf E-Bikes, Pedelecs und Fahrräder zu erweitern.

von ak

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  • Aus der Szene

Elektrofahrräder wie Pedelec oder E-Bike vergrößern den persönlichen Aktionsradius und können auch für gehbehinderte und ältere Personen eine attraktive Lösung für kurze Strecken sein. Bei Pedelecs erfolgt eine elektrische Tretunterstützung bis 25 km/h. E-Bikes können ohne Muskelkraft betrieben werden.

Der Petitionsausschuss im Bundestag unterstützt die Forderung, Zuschüsse oder Darlehen gemäß der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV) zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen nicht nur auf Pkw zu beschränken, sondern auf E-Bikes, Pedelecs und Fahrräder zu erweitern.

In der Sitzung vom 06.07.22 beschloss der Ausschuss mit breiter Mehrheit, eine entsprechende Petition mit dem zweithöchsten Votum „zur Erwägung“ an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu überweisen. Lediglich die CDU/CSU-Fraktion stimmte dem nicht zu.

Die Kraftfahrzeughilfe sei als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderungen die zentrale Mobilitätshilfe als ergänzende Leistung zu den Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes einschließlich Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, erläutert der Petitionsausschuss in der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung.

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