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Doch für viele Menschen mit Behinderungen bleibt er ein Tag der Erinnerung daran, wie oft sie in Katastrophenschutz und Notfallvorsorge schlicht vergessen werden.
„Rettung darf kein Privileg für die Mehrheit sein. Menschen mit Behinderungen haben das gleiche Recht auf Schutz, auf Leben und auf Sicherheit wie alle anderen – ohne Wenn und Aber“, mahnt Verena Gotzes, Vorsitzende des Bundesverbands Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK).
Denn die Realität ist alarmierend: Im Katastrophenfall ist das Sterberisiko für Menschen mit Behinderungen bis zu viermal höher als für nichtbehinderte Menschen. Das belegt eine Studie des UN-Hochkommissariat für Menschenrechte. Die Gründe dafür sind vielfältig: Fehlende barrierefreie Informationen, unzugängliche Notunterkünfte, versperrte Wege zu Hilfsgütern, Abhängigkeit von Dritten – und vor allem das Fehlen eines inklusiven Denkens im Katastrophenschutz.
„Wer Inklusion nicht mitdenkt, gefährdet Leben. Und wer Menschen mit Behinderungen nicht einbezieht, verletzt nicht nur ihre Rechte, er plant sehenden Auges an der Realität vorbei“, so Verena Gotzes weiter.
Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet Deutschland dazu, Menschen mit Behinderungen in allen Phasen der Katastrophenvorsorge und -bewältigung aktiv einzubeziehen. Trotzdem bleibt ihre Stimme zu oft ungehört – in kommunalen Notfallplänen, bei der technischen Umsetzung von Warnsystemen oder in der Ausbildung von Rettungskräften.
„Wir brauchen dringend barrierefreie Warnungen – in Leichter Sprache, in Gebärdensprache, akustisch, visuell und digital. Wir brauchen fluchtfähige Wohnungen, erreichbare Notrufsäulen und geschulte Einsatzkräfte, die wissen, wie sie Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen im Ernstfall retten können“, fordert Verena Gotzes. Und noch etwas ist ihr und ihrem Verein, dem BSK e.V., wichtig: „Menschen mit Behinderungen sind nicht nur Betroffene. Sie sind Expertinnen und Experten in eigener Sache und gehören in die Katastrophenschutzstäbe, in die Planung, in die Politik. Denn Politik für alle ist nur möglich, wenn wirklich alle Gruppen in Deutschland auch beteiligt sind.
Zum Warntag erinnert der BSK daher die Verantwortlichen auf allen Ebenen ausdrücklich: Inklusion rettet Leben. Und Schutz, der Menschen ausschließt, ist kein Schutz!