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Fachteam Mobilität

Immer wieder Chaos mit abgestellten E-Tretrollern

In jeder Stadt kennt man sie: die kreuz und quer abgestellten E-Roller. Für Menschen mit Behinderung – vor allem für blinde und sehbehinderte Menschen! –, sind die E-Roller gefährliche Stolperfallen.

von jw

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  • Aus dem Verband

Doch statt dieses Abstell-Chaos zu beenden, plant das Bundesverkehrsministerium Änderungen der Elektro-Kleinstfahrzeuge-Verordnung und der Straßenverkehrsordnung. Hierunter fallen auch die E-Roller. Und die geplanten Änderungen würde das E-Roller-Chaos sogar noch weiter ankurbeln.

Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) hat in einer Stellungnahme die Problematik des Abstell-Chaos sehr gut zusammengefasst. Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK) unterstützt die Stellungnahme des DBSV. „Es ist für uns unverständlich, warum das Bundesverkehrsministerium keine entsprechenden Änderungen zur Sicherheit der Menschen, insbesondere Menschen mit Behinderung, vornimmt. Hier müssen Maßnahmen ergriffen werden, wie z. B. dass das Abstellen nur auf bestimmten Flächen möglich ist“, bekräftigt auch Julia Walter, Referentin für Barrierefreiheit beim BSK. „Teilweise existieren in Berlin bereits Regelungen, die das Abstellen von E-Rollern in der Nähe von U-Bahn-Eingängen und -Ausgängen untersagen. Jedoch fehlt bislang eine umfassende Regelung, die das Abstellen beispielsweise mitten auf Gehwegen unterbindet.“

Auch das seit 1. Mai 2024 ausgesprochene Mitnahme-Verbot von E-Rollern im ÖPNV stellt für den BSK eine Problematik dar. Das Verbot gilt auch für private E-Roller. „Wir hatten seit dem Verbot mehrere Anrufe von Menschen mit Behinderungen, die noch eine Rest-Gehfähigkeit haben und den E-Roller z. B. zur Überbrückung von längeren Wegen – beispielsweise zur Haltestelle – nutzen. Aufgrund des Verbots können diese Menschen teilweise ihren Weg zur Arbeit nicht mehr bewältigen, weil der E-Roller im ÖPNV nicht mitgenommen wird“, so Julia Walter weiter.

Hintergrund für dieses Verbot war ein Brand in einem ÖPNV-Fahrzeug in Madrid durch einen E-Roller. „Aus brandschutztechnischen Erwägungen erscheint das Verbot der Beförderung von E-Rollern seitens der Nahverkehrsbetriebe durchaus nachvollziehbar. Es ist jedoch wichtig, zwischen mietbaren und privaten E-Rollern zu differenzieren, da hinsichtlich der Akku-Technologie große Unterschiede bestehen“, so Julia Walter. Dies wurde bisher nicht berücksichtigt. Auch der ADAC sagt in seiner Pressemeldung, dass „[…] es eher unwahrscheinlich ist, dass es zu einem explosionsartigen Akku-Brand kommt, […]“. Weiterhin empfiehlt der ADAC: „Ein absolutes ÖPNV-Mitnahmeverbot scheint unverhältnismäßig und sollte keine Dauerlösung sein. Vielmehr sollte die Einbeziehung technischer Neuentwicklungen beispielsweise bei der Akku-Technologie, Aktualisierungen von Prüfnormen oder von Brandschutz-Maßnahmen eine sichere Mitnahme von E-Rollern wieder ermöglichen.“

Dem kann der BSK nur zustimmen. Hier wurde wieder voreilig etwas entschieden, ohne über die Konsequenzen für bestimmte Personengruppen nachzudenken. In Berlin ist die Mitnahme der E-Roller bisher in Bus, Tram und U-Bahn verboten. In der S-Bahn und Zügen der Deutschen Bahn dürfen E-Roller weiterhin mitgenommen werden.

Zur Stellungnahme des DBSV