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Urteil

Hilfsmittel für Menschen mit Behinderung nicht von der Stange

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Bei der Hilfsmittelversorgung von Menschen mit Behinderung müssen die Krankenkassen die Wün­sche und gesundheitlichen Möglichkeiten der Betroffenen berücksichtigen. Das betonte das Landessozial­gericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in Celle in einem heute bekanntgegebenen Urteil.

Danach dürfen die Kassen einem Querschnittsgelähmten nicht einen Elektrorollstuhl aufzwingen, wenn die­ser für seinen handbetriebenen Rollstuhl nur eine elektrische Unterstützung wünscht und benötigt (Az: L 16 KR 421/21).

Den ganzen Bericht können Sie auf der Seite des Ärzteblatts lesen