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Urteil
Bei der Hilfsmittelversorgung von Menschen mit Behinderung müssen die Krankenkassen die Wünsche und gesundheitlichen Möglichkeiten der Betroffenen berücksichtigen. Das betonte das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in Celle in einem heute bekanntgegebenen Urteil.
Danach dürfen die Kassen einem Querschnittsgelähmten nicht einen Elektrorollstuhl aufzwingen, wenn dieser für seinen handbetriebenen Rollstuhl nur eine elektrische Unterstützung wünscht und benötigt (Az: L 16 KR 421/21).
Den ganzen Bericht können Sie auf der Seite des Ärzteblatts lesen