2 digitale Unterschriftenaktionen

Hände weg von der Eingliederungshilfe!

Der BSK weist die Angriffe von Bund, Länder und Kommunen auf die Leistungen der Eingliederungshilfe kategorisch zurück. Zur Unterstützung hat er eine Unterschriftenaktion gestartet. Auch bei der Lebenshilfe läuft eine Petition - bitte beide unterzeichnen.

von Jörg Bechtold, BSK-Referent für Barrierefreiheit

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Das beschlossene Bundesteilhabegesetz (BTHG) von 2017 wurde schon mit der Grundbedingung verabschiedet, dass dieses keine Mehrkosten verursachen darf. Inflation und Lohnsteigerungen gehören aber zur Lebensrealität dazu. Deshalb hätte mindestens damals diese Kostenfaktoren miteinberechnet werden müssen.

Die Kürzungsvorschläge und die Aufhebung der Tarifbindung wären ein massiver Schritt zurück und sind damit abzulehnen. Mit dem BTHG wurden keine Sonderrechte geschaffen, sondern die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und das Benachteiligungsverbot von Menschen mit Behinderungen des Grundgesetzes dienten als Rechtsgrundlage. Teilhabe ist gemäß der rechtsverbindlichen UN-BRK ein Menschenrecht und darf nicht unter Kostenvorbehalt stehen.

Eine Auswertung der Daten des Statistischen Bundesamtes für das Jahr 2024 zeigt, dass der Anstieg der Kosten überwiegend nicht auf höhere oder zusätzliche Leistungen zurückzuführen ist. Rund 90 Prozent der Kostensteigerungen erklären sich durch Tariferhöhungen im Sozialbereich sowie durch inflationsbedingte Mehrkosten bei Energie und Lebensmitteln. Hinzu kommt ein demografisch bedingter Anstieg der Leistungsberechtigten. Nur ein sehr kleiner Teil zählt zu Leistungserhöhungen.

Dies stellten auch die Beauftragten von Menschen mit Behinderungen von Bund und Ländern in ihrem Positionspapier aus Dezember 2025 sowie der Deutsche Gewerkschaftsbund in seiner Analyse der Daten des Statistischen Bundesamtes vom 24.02.2026 korrekterweise fest. (https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Soziales/Sozialhilfe/Tabellen/22162-eh-ausg-einn.html - Statistisches Bundesamt: Ausgaben und Einnahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX)

Es gibt viel zu viele unterschiedliche und zu komplizierte Bedarfsstellungsverfahren in den Ländern und den Kommunen. Dies führt zu sehr unterschiedlichen Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen je nach Wohnort.

Auch kritisieren alle Beteiligten, wie die Träger der Eingliederungshilfe und die Leistungserbringer und Menschen mit Behinderungen, den viel zu hohen Verwaltungs- und Zeitaufwand beim umfangreichen Gesamtplanverfahren und das zu lange Antragsverfahren. Hier muss angesetzt werden. Dies verzögert die Leistungsgewährung für Menschen mit Behinderungen erheblich und dies ist nicht akzeptabel.

Der BSK begrüßt die zahlreichen Protestaktionen von Behinderten- und Sozialverbänden sowie Gewerkschaften ausdrücklich. Wir arbeiteten in einem Verbändebündnis mit der Arbeitsgemeinschaft der behinderten Arbeitgeber*innen mit persönlicher Assistenz (APAA) und den organisierten Assistenzkräften, die über das Arbeitgeber*innen-Modell und bei ambulanten Diensten beschäftigt sind sowie mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di zusammen.

Im Rahmen des Demonstrationszuges anlässlich des Europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai 2026 in Berlin wird der Verband unterstützt von Aktion Mensch an seinem Stand wieder eine Unterschriftenaktion durchführen. Der BSK möchte diese digital und händisch anbieten. Das Motto lautet: „Menschenrechte sind kein Sparposten! Hände weg von der Eingliederungshilfe."

Der BSK unterstützt die Petition der Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. und setzt in seiner BSK-Unterschriftenaktion einen anderen Schwerpunkt. Der BSK teilt die Forderungen im Positionspapier der Konferenz der Beauftragten des Bundes und der Länder für die Belange von Menschen mit Behinderungen (KBB) vom Dezember 2025 zur Positionierung der Arbeits- und Sozialministerkonferenz zur Kostenentwicklung in der Eingliederungshilfe vom 26.09.2026 sowie in den gemeinsamen Eckpunkten zur „Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe“ für Menschen mit Behinderungen vom 13.11.2025 des Deutschen Behindertenrates, der Liga Selbstvertretung, der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege und der Fachverbände für Menschen mit Behinderung.

Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK) fordert bezüglich der Eingliederungshilfe von der Bundesregierung und der Landesregierung:

  1. Es dürfen keine Leistungskürzungen erfolgen. Das Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten muss erhalten bleiben. Der Rechtsanspruch auf ein Persönliches Budget muss garantiert und gestärkt werden.
  2. Einkommens- und vermögensunabhängige Teilhabeleistungen sind für Leistungsberechtigte einzuführen. Dies würde das Menschenrecht auf Teilhabe umsetzen und die Ämter wegen deutlich weniger Prüfungen erheblich entlasten. 
  3. Es darf keine Aufhebung der Tarifbindung im SGB IX erfolgen. Wir benötigen gute Löhne auch der Assistenzkräfte. Es besteht ein erheblicher Fachkräftemangel und nur so bleibt die Tätigkeit von Assistenzkräften attraktiv.
  4. Der bei der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) vorliegende einheitliche Antrag für alle Rehabilitationsträger muss digital bereitgestellt und verbindlich von allen Rehabilitationsträgern genutzt werden.
  5. Es ist bundesweit ein einheitliches und einfacheres Bedarfsfeststellungsverfahren unter Beteiligung der Selbsthilfeorganisationen und Verbände einzuführen.
  6. Das Gesamtplanverfahren sollte eine Prüfung des Bedarfs auch in größeren Zeitintervallen ermöglichen, wenn dies die Leistungsberechtigten wünschen.
  7. Die Befristung von Leistungsbescheiden ist wegen des unnötigen Verwaltungsaufwand aufzuheben, insbesondere für Menschen mit gleichbleibenden Bedarfen.
  8. Selbstbeschaffte Leistungen müssen auch erstattet werden und die Ausnahmeregelung für Träger der Eingliederungshilfe ist zu streichen.
  9. Der Kostenvorbehalt im § 104 SGB IX ist aufzuheben, damit Menschen mit Behinderungen in einer selbstbestimmten Wohngemeinschaft leben können.
  10. Der Gleichrang von Leistungen der Pflegeversicherung und der Eingliederungshilfe muss bestehen bleiben.