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Vom 24.4.24 bis 21.8.24 findet an sechs Terminen die Onlinevortragsreihe "Antidiskriminierung für Alle: Das Potenzial einer umfassenden AGG-Reform für mehr Chancengerechtigkeit und Teilhabe" statt, in der wir uns die Forderungen für die Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) näher anschauen, die es aus der Zivilgesellschaft – vertreten durch das Bündnis AGG Reform – Jetzt! - gibt.
Die Vorträge sollen niedrigschwellig ins AGG und in die verschiedenen Kritikpunkte zum Gesetz einführen und anhand von Fallbeispielen aus der Praxis anschaulich machen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist das zentrale Gesetz in Deutschland, um gegen Diskriminierung vorzugehen. In fast 18 Jahren Praxiserfahrung sind die Schwächen des AGGs weitgehend bekannt: Das Gesetz schützt nicht alle Betroffene von Diskriminierung, es findet nicht in jedem Lebensbereich Anwendung und es hat viele Schutzlücken.
Auch ist das rechtliche Vorgehen für Betroffene gegen Diskriminierung zu schwierig. Seit Jahren fordern Expert*innen daher die Einführung eines Verbandsklagerechts, die Beweislasterleichterung zu erweitern und die Geltendmachungsfrist im Fall von Diskriminierung anzuheben, um die Rechtsdurchsetzung für Betroffene von Diskriminierung zu verbessern. Die Ampel-Koalition hat im Koalitionsvertrag eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) angekündigt.
Bisher liegt aber nicht einmal ein Eckpunktepapier für die AGG-Reform vor. Eine Reform ist aber längst überfällig. In dieser Onlinevortragsreihe möchten wir uns die zivilgesellschaftlichen Forderungen zur Reform des Gesetzes genauer anschauen. Zielgruppe der Vortragreihe sind Antidiskriminierungsberater*innen, zivilgesellschaftliche Organisationen, die zu Antidiskriminierung arbeiten sowie Interessierte, die mehr zum AGG und der anstehenden Reform erfahren möchten.
Was: Vortrag II: Diskriminierungskategorien und –formen im AGG erweitern und den Diskriminierungsschutz vereinheitlichen (Part 1)
Wann: 06. Mai 2024, 10:00 Uhr – 12:00 Uhr
Wo: Online via Zoom
Anlässlich des internationalen Anti-Diät-Tag und dem europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung einen Tag zuvor, möchten wir uns mit der Vereinheitlichung von Diskriminierungsmerkmalen, der Erweiterung des Merkmalskatalogs und Diskriminierungsformen beschäftigen. Nach einem kurzen Überblick über die Diskriminierungsmerkmale des AGG, ihre Entstehungsgeschichte und Funktionsweisen führt der Vortrag in die Problematik von Gewichtsdiskriminierung ein, zeigt die deutsche und europäische Rechtslage auf und plädiert dafür, „Körpergewicht“ als eigene juristische Diskriminierungskategorie zu etablieren. Im zweiten Vortrag soll der Fokus auf die Forderung hinsichtlich der Verankerung von Versagung von „angemessenen Vorkehrungen“ und der „Barrierefreiheit“ als Diskriminierungsform im AGG gehen. Somit könnten Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt, im Dienstleistungsbereich und dem Waren- und Güterverkehr dagegen vorgehen, wenn angemessene Vorkehrungen für Barrierefreiheit verwehrt werden.