Suche schließen


Gedenken für die Opfer der „Euthanasie“-Verbrechen im Nationalsozialismus

Heute gedenken wir der Millionen Opfer des Nationalsozialismus. Unter ihnen waren auch mehrere hunderttausende Kinder, Männer und Frauen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen.

von Peter Reichert

Rollstuhl steht auf Mahnmal
  •  
  • Aus der Szene

In Berlin findet neben einer Kranzniederlegung an der Blauen Wand auch eine Lesung in der Berliner Philharmonie statt. Dazu der Behindertenbeauftragten der Bundesregierung Jürgen Dusel:

„Die Erinnerung an die Opfer der ,Euthanasie‘-Verbrechen im Nationalsozialismus darf nie verlorengehen. Das sind wir den Opfern und ihren Angehörigen schuldig. Aber auch für unser Miteinander heute ist eine gelebte Erinnerungskultur von großer Bedeutung. Denn auch heute erleben Menschen mit Behinderungen Ausgrenzung und Abwertung. Und wir alle stehen in der Verantwortung, für unsere demokratischen Werte und für Mitmenschlichkeit einzutreten“, so Jürgen Dusel.

Im Zuge der sogenannten Aktion T4 wurden mehr als 70.000 Morde an Patiente und Patientinnen aus Heil- und Pflegeanstalten verübt. Insgesamt wurden in Einrichtungen des Deutschen Reichs 200.000 Menschen in verdeckten Aktionen ermordet. Sie wurden vergast oder durch Medikamente getötet. An ihnen wurden medizinische Versuche verübt oder sie wurden „Hungerbehandlungen“ unterzogen. Alles aus Sicht der Nationalsozialisten „Lebens-unwerte“ sollte vernichtet werden. Europaweit wird von 300.000 Tötungen ausgegangen. Hinzu kommen 400.000 Opfer von Zwangssterilisierungen.