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Für eine nachhaltige und inklusive Gemeinschaft: BSK unterstreicht die Bedeutung der kommunalen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Der BSK begrüßt den Fortschritt im Forschungsprojekt „UN-BRK kommunal“ und ruft zur aktiven Teilnahme an den deutschlandweiten Aktionen im Rahmen des Europäischen Protesttages für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen

von Peter Reichert

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Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK) begrüßt die Veröffentlichung des ersten Zwischenberichts des Forschungsprojekts „UN-BRK kommunal“, das in Kooperation zwischen dem Zentrum für Planung und Entwicklung Sozialer Dienste (ZPE) der Universität Siegen und der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte durchgeführt wird. Der Bericht beleuchtet wichtige Aspekte der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) auf kommunaler Ebene und liefert ein umfassendes Rechtsgutachten zur rechtlichen Verpflichtung deutscher Kommunen in dieser Hinsicht.
„Die Ergebnisse dieses Zwischenberichts sind ein entscheidender Schritt zur weiteren Verankerung von Inklusion und Teilhabe in unseren Kommunen. Es zeigt deutlich, wie essenziell Barrierefreiheit und die aktive Einbindung von Menschen mit Behinderungen in den Planungsprozess sind“, betont Verena Gotzes, Bundesvorsitzende des BSK. „Unser Verband setzt sich auf allen politischen Ebenen dafür ein, dass die Rechte von Menschen mit Behinderungen nicht nur auf dem Papier bestehen, sondern im täglichen Leben erlebbar werden.“
Der Bericht stellt fest, dass zwar einige Kommunen bereits systematische Planungsaktivitäten zur Umsetzung der UN-BRK verfolgen, eine konstante und flächendeckende Implementierung jedoch noch aussteht. „Es reicht nicht aus, sporadische Aktionen durchzuführen. Was wir brauchen, sind dauerhafte und verbindliche Strukturen, die die Prinzipien der UN-BRK fest im kommunalen Handeln verankern“, so Gotzes weiter.
In Vorbereitung auf den Europäischen Protesttag für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen hat der BSK alle seine Untergliederungen dazu aufgerufen, Anfang Mai in verschiedenen Städten und Gemeinden Aktionen durchzuführen. Diese Veranstaltungen sollen die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf die Rechte von Menschen mit Behinderungen lenken und die Dringlichkeit der Umsetzung der UN-BRK in allen Lebensbereichen betonen.
Der BSK appelliert an alle kommunalen Akteure, sich die Ergebnisse zu Herzen zu nehmen und die notwendigen Schritte einzuleiten, um eine inklusive Gesellschaft Wirklichkeit werden zu lassen, in der jeder Mensch gleichberechtigt teilhaben kann. Darüber hinaus fordert der Verband das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf, weiterhin Forschungsprojekte wie „UN-BRK kommunal“ zu unterstützen und zu fördern, um die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf allen Ebenen voranzutreiben.