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BSK fordert rasche Umsetzung

EU-einheitlicher Behindertenausweis beschlossen – wann kommt er?

Der EU-Behindertenausweis soll Menschen mit Behinderung europaweit mehr Freizügigkeit und Teilhabe ermöglichen. Nach erfolgreicher Testphase soll er in allen EU-Ländern eingeführt werden.

von mp

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  • Aus dem Verband

In der EU leben ca. 100 Millionen Menschen mit Behinderung. In einem Pilotprojekt wurde der EU-einheitliche Behindertenausweis zunächst in 8 Mitgliedstaaten erprobt. Der Ausweis soll die Freizügigkeit von Menschen mit Behinderung erleichtern,  grenzüberschreitend den Behindertenstatus anerkennen, Zugang zu den Nachteilsausgleichen des jeweiligen Gastlandes gewähren und die Teilnahme an Kultur und Freizeit als Brücke in eine inklusive Gesellschaft etablieren.

Nach der erfolgreichen Projektphase soll der EU-einheitliche Behindertenausweis nun nach einem Beschluss der EU-Gremien EU-weit in allen Mitgliedsstaaten eingeführt werden. Allerdings kann die Umsetzung in nationales Recht – je nach Mitgliedsstaat – mehr als drei Jahre dauern.

Der BSK begrüßt das Bekenntnis zum EU-Behindertenausweis. Wir begreifen die Chancen, mit und an dem Ausweis zu arbeiten und ihn zu einem Türöffner für EU-weite Teilhabe auszubauen. Inklusion duldet aber keinen Aufschub! So fordern wir die nationalen Entscheidungsträger*innen auf, EU Recht schnellst möglich umzusetzen. Wir fordern daher von der Bundesregierung, die Umsetzung in Deutschland noch vor der Bundestagswahl 2025 zu realisieren, so dass der nächste Reisesommer ein wirklicher Sommer der Inklusion wird.