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Auch in diesem Jahr war die Delegiertenversammlung eine gelungene und erfolgreiche Veranstaltung. Wie immer konnten viele unterschiedliche Themen im Sinne des Vereins und seiner Mitglieder besprochen werden.
Die Delegiertenversammlung (DV) des BSK e.V. fand wieder unter Beteiligung von Bundesvorstand und einem Mitarbeiter aus der BSK-Geschäftsstelle statt. Getagt wurde von 20. bis 22. Oktober im niedersächsischen Duderstadt.
Die DV ist das höchste Gremium im Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter, dem BSK e.V.. Dabei kommen die aktuell 18 Delegierten wenigstens einmal pro Jahr zusammen.Natürlich findet aber auch über das Jahr hinweg regelmäßig ein Austausch untereinander, vor allem aber auch mit den Mitgliedern, dem Vorstand und den Mitarbeitenden des BSK e.V. statt.
Die Delegierten werden satzungsgemäß alle 4 Jahre von den ordentlichen Vereinsmitgliedern gewählt. Die DV ist u.a. zuständig für Satzungsänderungen, die jährliche Entlastung und die alle vier Jahre stattfindende Wahl des Bundesvorstands sowie den Erlass der ganz unterschiedlichen Vereinsordnungen. Ein Beispiel dazu: Wenn Satzungsänderungen, Beitragsordnung, Geschäftsordnung für die Arbeit des Vorstands, der Erlass von sonstigen Vereinsordnungen und die Entgegennahme der Jahresberichte und Bilanzen des BSK und seiner Tochtergesellschaften anstehen, wird in der DV darüber beraten und dann mehrheitlich entschieden. Selbstverständlich erhält jedes DV-Mitglied die entsprechenden Unterlagen vorab zum Einlesen und zur Kontrolle. Auch wenn es Probleme oder Unklarheiten innerhalb des Vereins geben sollte, werden diese in der DV ausführlich erörtert und nach Lösungen gesucht. Zur DV lädt stets der amtierende Vorsitzende ein. Aktuell ist das Karl-Josef Günther, Leiter der BSK-Landesvertretung Nordrhein-Westfalen. Die Tagesordnung für die jährliche Delegiertenversammlung wird in enger Rücksprache mit dem Bundesvorstand festgelegt.
Der Bundesvorstand, der aktuell aus elf Mitgliedern unter Leitung der Bundesvorsitzenden Verena Gotzes besteht, übernimmt ganz vielfältige Aufgaben, allem voran die gesetzliche Vertretung des Vereins nach innen und außen durch den so genannten vertretungsberechtigten Vorstand. Die einzelnen damit verbundenen Aufgaben des Vorstands reichen von der Verwirklichung des BSK-Vereinszwecks hin zur Einhaltung steuerlicher Pflichten. Über diese klassischen Aufgaben hinaus übernimmt der Bundesvorstand vor allem Netzwerk-Aufgaben im BSK zwischen den einzelnen Untergliederungen, Kontaktstellen, Landesverbänden und -vertretungen, aber auch den Mitgliedern und Mitarbeitenden. Er bringt sich in die vereinseigenen Fachteams ein, ist politisch aktiv, verfasst Stellungnahmen und trägt durch seine Arbeit zu einem regen Vereinsleben bei. Zudem ist der Vorstand stetiger Ansprech- und Austauschpartner für die Mitarbeitenden der Geschäftsstelle in Krautheim und Berlin.