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BFSG in Kraft getreten

Ein längst überfälliger Schritt in Sachen digitale Barrierefreiheit

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist am 28. Juni in Kraft getreten. Ein historischer Moment – denn erstmals in Deutschland sind auch private Anbieter gesetzlich dazu verpflichtet, ihre digitalen Angebote und Produkte barrierefrei zu gestalten.

von Jasmin Paul

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  • Deutschland 
  • Aus dem VerbandAus der Szene

Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK) begrüßt diesen Schritt ausdrücklich, warnt aber gleichzeitig davor, sich auf diesem rechtlichen Fortschritt auszuruhen.

Verena Gotzes, Bundesvorsitzende des BSK, sagt dazu: „Seit nunmehr 70 Jahren setzen wir uns als Selbsthilfeverband für Teilhabe, Inklusion und Barrierefreiheit ein. Und trotzdem erleben Menschen mit Behinderungen im Alltag nach wie vor Ausgrenzung. Die heutige Gesetzesänderung ist ein dringend notwendiges Signal – aber ohne wirksame Umsetzung und regelmäßige Kontrollen bleibt sie ein zahnloser Tiger.“

Der BSK e.V. war bereits 1995 maßgeblich an der Änderung des Artikels 3 Absatz 3 Grundgesetz beteiligt, der die Benachteiligung wegen einer Behinderung untersagt. Dass fast 30 Jahre später immer noch digitale Hürden bestehen, hält Verena Gotzes für ein gesellschaftliches Versagen: „Die Digitalisierung hat unser Leben verändert – schneller, smarter, vernetzter. Doch für viele Menschen mit Behinderungen ist diese digitale Welt nicht zugänglich. Das ist nicht nur ungerecht, sondern eine klare Missachtung von Grundrechten.“

Was bringt das neue Gesetz?

Mit dem BFSG setzt Deutschland die europäische Richtlinie über die Barrierefreiheits-Anforderungen für Produkte und Dienstleistungen um. Es verpflichtet erstmals auch private Unternehmen dazu, ihre Angebote für alle Menschen zugänglich zu machen – unabhängig von Behinderungen.

Das sind die wesentlichen Verbesserungen des BFSG im Überblick:

  • Barrierefreie Websites und Apps: Anbieter von Online-Shops, E-Books, Banking- oder Buchungsplattformen müssen ihre digitalen Angebote nach anerkannten Standards (z. B. WCAG 2.1) barrierefrei gestalten.
  • Zugängliche digitale Dienstleistungen: Elektronische Verträge, Kundenportale, Video-Ident-Verfahren oder Self-Service-Terminals müssen künftig barrierefrei nutzbar sein – für alle, unabhängig von motorischen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen.
  • Barrierefreie Produkte: Auch Geräte wie Geldautomaten, Fahrkartenautomaten, E-Book-Reader oder Smartphones unterliegen neuen Anforderungen – etwa in Bezug auf Sprachsteuerung, Tastenerkennung oder Kontrasteinstellungen.
  • Verpflichtende Verbraucherinformation: Produktinformationen, Nutzungsbedingungen oder Vertragsdetails müssen in barrierefreier Form zur Verfügung stehen – zum Beispiel für Screen Reader oder in Leichter Sprache.
  • Meldemöglichkeiten und Kontrolle: Menschen mit Behinderungen können Verstöße melden. Die Marktüberwachungsbehörden sind verpflichtet, Beschwerden zu prüfen und Barrierefreiheit aktiv durchzusetzen.

Der BSK e.V. baut seine eigene Website aktuell barrierefrei um

Als bundesweit tätiger Selbsthilfe- und Interessenverband weiß der BSK, dass Gesetze allein nicht ausreichen. Es braucht Vorbilder – und praktische Lösungen. Deshalb überarbeitet der Verband aktuell seine eigene Website vollständig barrierefrei. Der aktualisierte Internet-Auftritt soll danach im Rahmen der technischen und finanziellen Vereinsmöglichkeiten benutzerfreundlich, klar strukturiert und tauglich für Assistenztechnik sein. „Barrierefreie Digitalisierung ist für uns kein Nebenschauplatz, sondern ein zentrales Thema von Inklusion. Als Verband möchten wir das vorleben, was wir politisch einfordern. Denn Teilhabe muss auch im digitalen Raum selbstverständlich werden“, betont Verena Gotzes. „Und sollte mal etwas nicht so funktionieren, wie benötigt, können uns die Nutzer*innen jederzeit eine Rückmeldung geben.“

BSK-App kürzlich veröffentlicht

Weiterhin hat der BSK e.V. kürzlich seine neue App „BSK online“ veröffentlicht – ein digitales Werkzeug, das Menschen verbindet, informiert und unterstützt. Schwerpunkt ist der digitale Austausch.
Die App bietet u. a.

  • eine Community-Plattform zum Austausch zwischen Mitgliedern, Ehrenamtlichen und Interessierten,
  • aktuelle Nachrichten und Veranstaltungen aus dem Verband,
  • Push-Nachrichten zu Projekten des BSK,
  • Zugang zu wichtigen Kontakten, Formularen und Informationen,
  • hoffentlich noch im Verlauf des Monats Juli den direkten Zugang zu den BSK-Unterliegerungen vor Ort über eine Landkarte.