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Ein bedeutender Fortschritt für die Mobilität von Menschen mit Behinderungen in der EU

Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V., BSK, begrüßt die Annahme zweier neuer EU-Richtlinien, die einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Mobilität und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in der Europäischen Union darstellen.

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Der Europäische Behindertenausweis sowie der Europäische Parkausweis für Menschen mit Behinderungen werden den Zugang zu besonderen Dienstleistungen und Vergünstigungen in allen EU-Mitgliedstaaten vereinfachen. Der Ausweis ermöglicht Menschen mit Behinderungen, während Kurzaufenthalten in anderen EU-Ländern gleichberechtigt Zugang zu speziellen Angeboten wie ermäßigten Eintrittspreisen, vorrangigem Zugang oder Assistenzleistungen zu erhalten. Der Europäische Parkausweis schafft zudem einheitliche Regelungen für das Parken von Menschen mit Behinderungen in allen EU-Staaten, was die Mobilität innerhalb Europas erheblich erleichtert.

„Diese Neuerung ist ein großer Erfolg auf dem Weg zu mehr Inklusion und Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen. Die Harmonisierung der Zugangsregelungen in Europa wird für viele Menschen mit Behinderungen den Alltag deutlich erleichtern und den europäischen Gedanken der Freiheit und Gleichheit stärken“, sagt Verena Gotzes, Bundesvorsitzende des BSK e.V. „Mit dem neuen Europäischen Behindertenausweis wird ein Meilenstein erreicht. Menschen mit Behinderungen erhalten endlich die Möglichkeit, ihre Rechte und den Zugang zu wichtigen Dienstleistungen in allen EU-Ländern einfach nachzuweisen. Dies stärkt ihre Unabhängigkeit und ihre Teilhabe – ein großer Erfolg für die gesamte Selbsthilfe-Bewegung“, so Gotzes weiter.

Besonders hervorzuheben ist, dass diese Regelungen nicht nur für EU-Bürgerinnen und -Bürger gelten, sondern auch Drittstaatsangehörige einschließen, die sich rechtmäßig in einem EU-Land aufhalten. Damit wird sichergestellt, dass auch diese Personen von den verbesserten Reisemöglichkeiten und Barrierefreiheitsstandards profitieren. Die Richtlinien sehen vor, dass die nationalen Behörden sowohl physische als auch digitale Behindertenausweise in einem barrierefreien Format ausstellen. Die Mitgliedstaaten haben nun zweieinhalb Jahre Zeit, ihre nationalen Regelungen an die Richtlinien anzupassen und innerhalb von dreieinhalb Jahren die Maßnahmen umzusetzen.

„Wir fordern die deutsche Bundesregierung auf, diese Fristen zu nutzen, um die Ausstellung der neuen Ausweise so schnell und unkompliziert wie möglich zu realisieren. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Menschen mit Behinderungen zeitnah von den neuen Regelungen profitieren können“, betont Verena Gotzes.

Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. wird den weiteren Umsetzungsprozess kritisch begleiten und steht als Ansprechpartner für die Anliegen von Menschen mit Körperbehinderungen zur Verfügung.