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Dringender Reformbedarf beim gesetzlichen Diskriminierungsschutz – Mehr barrierefreier Wohnraum gefordert

Über 2 Millionen barrierefreie Wohnungen fehlen in Deutschland. Das Institut für Wohnen und Urbanistik fordert dringenden Handlungsbedarf.

von Peter Reichert

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Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat jetzt in Berlin den aktuellen Menschenrechtsbericht 2023 vorgestellt und dabei auf wesentliche Reformbedarfe im Bereich des Schutzes und der Förderung von Menschen mit Behinderungen hingewiesen.

Verbesserungen im Diskriminierungsschutz gefordert

Im Bericht wird besonders auf die Notwendigkeit der Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) hingewiesen. Dabei liegt der Fokus auf der Verpflichtung privater Akteure, darunter Unternehmen und Gesundheitsdienstleister, zur Barrierefreiheit und zur Bereitstellung angemessener Vorkehrungen. Verena Gotzes, Bundesvorsitzende im Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter, betont: „Es ist unerlässlich, dass nicht nur öffentliche, sondern auch private Akteure in die Pflicht genommen werden, um eine umfassende Barrierefreiheit zu gewährleisten.“ Des Weiteren wird im Bericht die Bedeutung einer verbesserten Ausgestaltung des Verbandsklagerechts im BGG und die Aufnahme eines solchen im AGG hervorgehoben.

Mangel an barrierefreiem Wohnraum als kritischer Punkt

Ein weiterer Schwerpunkt des Berichts ist der eklatante Mangel an barrierefreiem Wohnraum. Besonders betroffen sind Menschen mit Behinderungen sowie ältere und pflegebedürftige Menschen. Die Prognose einer Versorgungslücke von über zwei Millionen Wohnungen in den kommenden Jahren unterstreicht die Dringlichkeit des Handlungsbedarfs. Das Institut empfiehlt den Ländern, die baurechtlichen Vorschriften anzupassen und die völkerrechtlichen Vorgaben zu beachten. Zudem sollten Bund und Länder in der sozialen Wohnraumförderung ausschließlich barrierefreie Wohnungen unterstützen.

Der achte Bericht zur Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland deckt den Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis 30. Juni 2023 ab und befasst sich unter anderem mit Themen wie Risiken rassistischer Diskriminierung durch polizeiliche Datenverarbeitung, Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt, Raum für Klimaaktivismus sowie politische Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte legt als nationale Menschenrechtsinstitution gemäß den Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen diesen Bericht seit 2016 jährlich dem Bundestag vor und trägt damit entscheidend zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte in Deutschland bei.