Suche schließen


Der erste Bericht über den Stand der Barrierefreiheit von Webauftritten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen

Der erste Bericht über den Stand der Barrierefreiheit von Webauftritten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen umfasst den Zeitraum von 01.01.2020 - 22.12.2021.

  •  

In Zusammenarbeit mit den Überwachungsstellen der Länder hat die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund) in einem durch die Europäische Kommission klar definierten Verfahren, Webauftritte und mobile Anwendungen dahingehend überprüft, inwieweit diese der seit dem 23. September 2020 geltenden Verpflichtung zur Barrierefreiheit genügen.

Die durch die EU-Kommission in 10 Dienstleistungskategorien eingeteilten Sektoren der öffentlichen Stellen zeigten in der Prüfung hinsichtlich der Barrierefreiheit ihrer Webauftritte und mobilen Anwendungen einen geringen Abweichungsgrad. Die geringe Schwankungsbreite von etwa fünf Prozent weist daraufhin, dass das Thema „digitale Barrierefreiheit“ in allen Bereichen wahr- und angenommen ist.

Zum kompletten Bericht