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Demonstration vor dem Anhörungsgebäude
Am 22.06.2026 fand die öffentliche Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages zum Entwurf zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und eine Demonstration vor dem Anhörungsgebäude des Paul-Löwe-Hauses statt.
Die Zahl der Teilnehmenden an der Demonstration belief sich auf etwa 200 Menschen mit und ohne Behinderungen.
An der Demonstration nahm auch der Referent für Barrierefreiheit des Bundesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK) teil, der anschließend auch an der öffentlichen Anhörung vor Ort auf der Tribüne saß und interessiert die Anhörung verfolgte. Der BSK fordert wie viele andere Selbsthilfeverbände eine grundsätzliche Verpflichtung der Privatwirtschaft zu Barrierefreiheit und die Streichung der Ausnahmeregelung bei den angemessenen Vorkehrungen sowie die Verbesserung der Rechtsdurchsetzung.
Die Anhörung verlief erwartungsgemäß. Die Selbstvertreter*innen wie Christiane Möller vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband und Sascha Göttert als Einzelsachverständiger sowie Britta Schlegel vom Deutschen Institut für Menschenrechte kritisierten den Entwurf scharf und forderten die Streichung der Ausnahmeregelung bei den angemessenen Vorkehrungen für die Privatwirtschaft. Ebenso erwarteten diese eine Verbesserung bei den Rechtsdurchsetzungsmöglichkeiten wie die Wiedereinführung der Beweislasterleichterung und die Verankerung von Sanktionsmöglichkeiten gegenüber sowie des Verbandsklagerechts gegenüber privaten Unternehmen. Auch wurde die Erweiterung der Klagemöglichkeiten auf Beseitigung und Unterlassung eingefordert.
Prof. Dr. Felix Welti bewertete kritisch, dass die Gefahr bestünde, dass bisher bereits erreichten sinnvollen Regelungen in Gefahr gebracht werden könnten.
Die Wirtschaftsvertreter*innen sprachen hingegen von einer wirtschaftlich schwierigen Situation für die Unternehmen und einen ausgewogene Interessensausgleich, der aus ihrer Sicht mit dem Gesetzentwurf halbwegs gelungen sei. Die Formulierung bei den angemessenen Vorkehrungen müsse aus Sicht der Wirtschaft beibehalten werden.
Diese Position der Wirtschaftsvertreter*innen kritisiert der BSK ausdrücklich und weist diese Forderung nachdrücklich zurück. Die Ausnahmeregelung bei den angemessenen Vorkehrungen verstößt laut des Verbands gegen die rechtsverbindliche UN-Behindertenrechtskonvention und gegen Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes. Auch werden die fehlenden wirksamen Rechtsdurchsetzungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen große Probleme aufwerfen. Nun bleibt abzuwarten, welche Änderungen die Regierungskoalition bereit ist vorzunehmen.