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Der BSK sieht im Koalitionsvertrag 2025 wichtige Signale für mehr Inklusion, kritisiert jedoch die fehlende Verbindlichkeit und fordert einen klaren Aktionsplan mit messbaren Zielen.
Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK) begrüßt ausdrücklich, dass sich der neue Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) bekennt und den Aufbau einer inklusiven Gesellschaft als Ziel benennt. Gleichzeitig kritisiert der BSK die mangelnde Verbindlichkeit und die langen Zeithorizonte bei zentralen Maßnahmen zur Teilhabe und Barrierefreiheit.
„Der Wille zur Veränderung ist da – aber was wir brauchen, sind klare Zeitpläne, gesetzliche Verpflichtungen und eine solide Finanzierung. Ohne das bleibt vieles auf dem Papier“, sagt Verena Gotzes, Bundesvorsitzende des BSK.
Positiv: Barrierefreiheit und Arbeitsmarkt im Fokus
Der Koalitionsvertrag enthält zahlreiche begrüßenswerte Vorhaben:
• Die vollständige Barrierefreiheit aller öffentlich zugänglichen Bundesbauten bis 2035,
• der Aufbau eines Bundeskompetenzzentrums für Leichte Sprache und Gebärdensprache,
• die Stärkung des allgemeinen Arbeitsmarkts für Menschen mit Behinderungen,
• sowie die Reform der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) mit dem Ziel besserer Übergänge und höherer Entlohnung.
Kritik: Zu vage, zu langsam, zu unverbindlich
Trotz dieser Fortschritte bleiben zentrale Fragen offen:
• Die Zielmarke 2035 für barrierefreie Bundesbauten ist angesichts bestehender Missstände zu spät.
• Die angestrebte Reform der Werkstätten bleibt ohne konkreten Zeitrahmen oder gesetzlich verankerte Ziele.
• Für die Privatwirtschaft wird lediglich „auf Barrierefreiheit hingewirkt“ – ohne klare gesetzliche Vorgaben oder Sanktionen.
• Maßnahmen zur besseren Verzahnung von Eingliederungshilfe und Pflege werden angesprochen, aber nicht konkretisiert.
„Inklusion darf nicht auf Freiwilligkeit beruhen – sie ist ein Menschenrecht. Deshalb fordern wir klare gesetzliche Verpflichtungen, verbindliche Zielzahlen und eine konsequente Umsetzungskontrolle“, so Gotzes weiter.
BSK fordert Aktionsplan mit Verbindlichkeit
Der BSK fordert die Bundesregierung auf, die im Koalitionsvertrag skizzierten Vorhaben in einem verbindlichen Aktionsplan zur Inklusion zu konkretisieren – mit klaren Fristen, messbaren Zielen und ausreichender finanzieller Ausstattung. Nur so könne die UN-BRK glaubwürdig umgesetzt und die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen realisiert werden.