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Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK) lehnt die aktuellen Vorschläge zu Leistungskürzungen in der Eingliederungshilfe sowie in der Kinder- und Jugendhilfe entschieden ab.
Die im Arbeitspapier von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden vorgeschlagenen Maßnahmen drohen die Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie die Rechte von Kindern und Jugendlichen erheblich einzuschränken.
„Teilhabe ist ein Menschenrecht und darf nicht unter Kostenvorbehalt stehen“, betont BSK-Bundesvorsitzende Verena Gotzes. Der BSK fordert deshalb, sämtliche Leistungskürzungen zurückzuweisen und das Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten zu sichern.
Kritisch sieht der Verband insbesondere Pläne zur gemeinschaftlichen Leistungserbringung ohne Zustimmung der Betroffenen, die Ausweitung pauschaler Geldleistungen sowie eine mögliche Aufhebung der Tarifbindung. Statt Leistungen zu kürzen, müssten Verwaltungsverfahren vereinfacht, bundesweit vereinheitlicht und die Betroffenen und ihre Selbstvertretungsorganisationen konsequent beteiligt werden.
Der BSK weist zudem darauf hin, dass die gestiegenen Ausgaben der Eingliederungshilfe überwiegend auf Tariferhöhungen, Inflation und den demografisch bedingten Anstieg der Leistungsberechtigten zurückzuführen sind. Eine Kürzung der Leistungen sei daher der falsche Weg.
Der Verband fordert die Bundesregierung auf, die geplanten Reformen nicht über die Köpfe der Betroffenen hinweg zu entscheiden und das Recht auf Selbstbestimmung, Teilhabe und ein menschenwürdiges Leben uneingeschränkt zu gewährleisten.