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Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen

BSK und DBR protestieren gegen Blockade beim Behindertengleichstellungsgesetz

Zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen hat der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) gemeinsam mit weiteren Organisationen des Deutschen Behindertenrats (DBR) ein starkes Zeichen gesetzt.

von Siemone Siebert

Protestierende mit ihren Schildern
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  • Aus dem Verband

Vertreter*innen des Verbands – darunter Jörg Bechtold und Simone Siebert – machten deutlich, dass echte Gleichstellung nur durch konsequente politische Umsetzung erreicht werden kann.

Bereits um 10 Uhr versammelten sich Aktivist:innen und Verbandsvertreter*innen vor dem Bundeswirtschaftsministerium in Berlin, um gegen die nach wie vor festgefahrene Haltung des Hauses zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) zu demonstrieren. Die von der DBR-Arbeitsgruppe organisierte Kundgebung zielte darauf ab, die Blockadehaltung in zentralen Fragen der Barrierefreiheit sichtbar zu machen.

Nach Auffassung zahlreicher Verbände bleibt der vorliegende Entwurf zur Reform des BGG deutlich hinter dem zurück, was Menschen mit Behinderungen benötigen. Insbesondere die Möglichkeit für private Anbieter, sich weiterhin mit weit gefassten „Unzumutbarkeiten“ aus der Verpflichtung zur Barrierefreiheit zu ziehen, wird als klares Hemmnis kritisiert. Dadurch drohten bauliche, digitale und kommunikative Barrieren bestehen zu bleiben – mit erheblichen Folgen für Teilhabe, Mobilität und Selbstbestimmung.

Die Protestierenden machten darauf aufmerksam, dass das Wirtschaftsministerium unter Leitung von Katherina Reiche bisher keine ausreichenden Schritte unternimmt, um klare und verbindliche Regeln zu schaffen. Statt Barrierefreiheit zur Voraussetzung moderner Wirtschaftspolitik zu machen, werde der Schutz wirtschaftlicher Interessen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen gestellt.

Jörg Bechtold und Simone Siebert betonten im Rahmen der Kundgebung die Bedeutung, Betroffene konsequent in alle Entscheidungsprozesse einzubeziehen. Inklusion und Barrierefreiheit seien keine freiwilligen Zusatzleistungen, sondern zentrale Menschenrechte, die sich in wirksamer Gesetzgebung widerspiegeln müssten.

Zum Abschluss der Aktion übergab die Delegation des DBR ein Protestschreiben mit klaren Forderungen an das Ministerium. Die Botschaft war eindeutig: Ein modernes, wirksames Behindertengleichstellungsgesetz darf keine Hintertüren enthalten – es muss echte Teilhabe sichern.