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Die aktuelle politische Debatte über Einsparungen in der Eingliederungshilfe und die ausbleibende Stärkung des Behindertengleichstellungsgesetzes offenbart ein grundlegendes Missverständnis: Nicht die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen verursacht die größten gesellschaftlichen Kosten, sondern fehlende Barrierefreiheit, Ausgrenzung und ineffiziente Strukturen.
Während Menschen mit Behinderungen in Deutschland noch immer um Barrierefreiheit, gleichberechtigte Teilhabe und die Durchsetzung ihrer Rechte kämpfen müssen, werden erneut Leistungskürzungen in der Eingliederungshilfe diskutiert und die Erwartungen an die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) drohen enttäuscht zu werden. Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK) fordert deshalb einen grundlegenden Kurswechsel in der Behindertenpolitik. „Menschen mit Behinderungen sind keine Belastung für den Staatshaushalt. Belastend sind Barrieren, komplizierte Zuständigkeiten, langwierige Verwaltungsverfahren und eine Politik, die Inklusion noch immer zu häufig als freiwillige Leistung betrachtet“, erklärt die Bundesvorsitzende des BSK, Verena Gotzes.
Anlass für die aktuelle Stellungnahme des Bundesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK) sind die jüngsten Äußerungen des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel (Pressemitteilung Nr. 8/2026 vom 22. Juni 2026), der Jahresbericht 2025 der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Pressemitteilung Nr. 7/2026 vom 18. Juni 2026), die aktuelle Studie der Aktion Mensch zum gesellschaftlichen Zusammenhalt von Menschen mit Behinderungen (15. Juni 2026) sowie die Reformvorschläge des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes „Reform des Sozialstaats – Vorschläge zur Entbürokratisierung und für nachhaltige Kostensenkungen“ (Juni 2026). Alle vier Veröffentlichungen zeichnen ein übereinstimmendes Bild: Menschen mit Behinderungen erleben weiterhin erhebliche Barrieren bei der gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Gleichzeitig wird ausgerechnet in den Bereichen über Einsparungen diskutiert, die Selbstbestimmung, Inklusion und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen.
Besorgt zeigt sich der Verband über die Ergebnisse der aktuellen Studie der Aktion Mensch. Diese belegt, dass Menschen mit Behinderungen sich deutlich seltener als Teil der Gesellschaft wahrnehmen, weniger stabile Unterstützungsnetzwerke besitzen und gesellschaftliche Spaltung stärker erleben als die Gesamtbevölkerung. Gleichzeitig befürworten 91 Prozent der Befragten die Demokratie, während weniger als ein Drittel mit ihrer praktischen Umsetzung zufrieden ist. „Diese Zahlen sind ein Warnsignal. Wer wissen möchte, wie es um den gesellschaftlichen Zusammenhalt steht, muss auf diejenigen schauen, die täglich mit strukturellen Benachteiligungen leben. Wenn Menschen mit Behinderungen trotz hoher Zustimmung zu unserer Demokratie das Gefühl haben, nicht gleichberechtigt dazuzugehören, dann besteht politischer Handlungsbedarf“, so Verena Gotzes.
Wie dringend dieser Handlungsbedarf ist, zeigen auch die Zahlen der Schlichtungsstelle BGG. Mit 436 Anträgen im Jahr 2025 wurde erneut ein Höchststand erreicht. Die Verfahren betreffen Benachteiligungen, mangelnde Barrierefreiheit, Assistenzhunde, digitale Zugänglichkeit und fehlende angemessene Vorkehrungen. Für den BSK sind die steigenden Fallzahlen Ausdruck eines grundlegenden Problems: Noch immer müssen Menschen mit Behinderungen ihre Rechte häufig erst durch Beschwerden, Anträge und Schlichtungsverfahren durchsetzen.
Der Verband teilt deshalb die Kritik des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung, Jürgen Dusel, am aktuellen Entwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes. Die ursprünglich angekündigte Stärkung der Barrierefreiheit auch im privaten Bereich drohe weitgehend ins Leere zu laufen. Gleichzeitig würden diskutierte Kürzungen in der Eingliederungshilfe genau jene Unterstützungsleistungen infrage stellen, die selbstbestimmtes Wohnen, Arbeiten und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. „Die Frage darf nicht lauten, was wir uns für Menschen mit Behinderungen leisten können. Die Frage muss lauten, wie wir endlich die Rechte verwirklichen, die ihnen nach Grundgesetz und UN-Behindertenrechtskonvention längst zustehen“, betont die BSK-Bundesvorsitzende.
Der BSK verweist in diesem Zusammenhang auf die aktuellen Reformvorschläge des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes. Diese zeigen, dass erhebliche Einsparpotenziale vor allem durch Bürokratieabbau, Digitalisierung, die Bündelung von Verwaltungsstrukturen, die Vereinfachung von Förderverfahren sowie den Ausbau präventiver und inklusiver Angebote erreicht werden können. „Nicht die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist zu teuer. Zu teuer sind Ausgrenzung, fehlende Barrierefreiheit, ineffiziente Verwaltungsstrukturen und politische Versäumnisse. Wer bei Assistenz, Barrierefreiheit oder Teilhabeleistungen spart, verschiebt Probleme lediglich in die Zukunft – zu deutlich höheren menschlichen, sozialen und finanziellen Kosten.“
Der BSK ist überzeugt, dass die notwendigen Verbesserungen weder an fehlenden finanziellen Mitteln noch an mangelnden rechtlichen Grundlagen scheitern. Was fehlt, ist der politische Wille, Inklusion und Barrierefreiheit als Querschnittsaufgabe zu begreifen und entsprechend zu priorisieren. Konkret bedeutet das:
„Wir brauchen keine weiteren Absichtserklärungen. Wir brauchen verbindliche Fristen, klare Zuständigkeiten, wirksame Kontrollen und die Bereitschaft, Barrierefreiheit und Inklusion endlich als selbstverständlichen Bestandteil staatlichen Handelns zu behandeln. Rechte werden nicht dadurch verwirklicht, dass man sie aufschreibt. Rechte werden verwirklicht, indem man sie umsetzt“, so die BSK-Bundesvorsitzende.
Besonders kritisch sieht der BSK die immer wiederkehrende Tendenz, Menschen mit Behinderungen vor allem unter Kostengesichtspunkten zu betrachten. Verena Gotzes findet dafür abschließend klare Worte: „Jeder Euro, der in Barrierefreiheit, persönliche Assistenz, inklusive Bildung oder die berufliche Teilhabe investiert wird, ist eine Investition in Selbstständigkeit. Jeder Euro, der hier eingespart wird, erhöht langfristig die Kosten für Ausgrenzung, Arbeitslosigkeit, gesundheitliche Folgeschäden oder stationäre Sonderstrukturen. Deshalb ist Inklusion keine soziale Wohltat, sondern vernünftige Gesellschafts-, Wirtschafts- und Demokratiepolitik.“