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BSK e.V. fordert Taten statt Worte: Barrierefreiheit jetzt gesetzlich verankern!

Anlässlich der Bundestagsanhörung pocht der BSK e.V. auf eine dringende Reform des AGG. Mit Nachdruck verlangt der Verband von der Bundesregierung, ihre Zusagen einzuhalten und konkrete Schritte zur Barrierefreiheit umzusetzen

von Peter Reichert

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  • Aus der Szene

Anläßlich der morgigen öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses im Zuge der geforderten Reformen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), stellt der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. zwei zentrale Forderungen in den Vordergrund, die für die effektive Bekämpfung von Diskriminierung im privaten und öffentlichen Bereich unerlässlich sind.

Verena Gotzes, Bundesvorsitzende des Bundesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter e.V., hebt hervor: "Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die bestehenden Schutzlücken im AGG geschlossen werden. Dies umfasst auch ein umfassendes Verbandsklagerecht. Nur so kann gegen Diskriminierungen strukturell und nachhaltig vorgegangen werden."

Die Bundesvorsitzende betont weiterhin die Notwendigkeit, dass die Versagung angemessener Vorkehrungen zur Herstellung von Barrierefreiheit als Benachteiligung anerkannt wird. "Gemäß Artikel 2 der UN-Behindertenrechtskonvention muss die Versagung angemessener Vorkehrungen eindeutig als Benachteiligung definiert werden. Dies würde bedeuten, dass angemessene Vorkehrungen als subjektives Recht gegenüber der Privatwirtschaft einklagbar sind, was einen wesentlichen Fortschritt für die Rechte von Menschen mit Behinderungen darstellen würde."

Trotz der im Koalitionsvertrag festgehaltenen Versprechen zur Evaluation und Verbesserung des AGG, vermisst der Verband bislang konkrete Gesetzesentwürfe vom zuständigen Ministerium. Die Zeit drängt für die Umsetzung der angekündigten Vorhaben. Das Bestehen von Barrieren, die Menschen mit Behinderungen täglich in ihrem Alltag diskriminieren, macht ein sofortiges Handeln unerlässlich.

Der Bundesverband unterstreicht, dass diese Änderungen nicht nur für Menschen mit Behinderungen, sondern für alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland von großer Bedeutung sind. Die Schließung von Schutzlücken und die Stärkung individueller Klagerechte sind essentiell, um Diskriminierung effektiv zu begegnen und eine inklusive Gesellschaft zu fördern.

Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. steht bereit, im Dialog mit politischen Entscheidungsträgern und der Gesellschaft diese notwendigen Änderungen voranzutreiben und unterstützt die Forderungen des Deutschen Bundestages an die Bundesregierung für eine umfassende Reform des AGG.